Berlin (dpa/bb) - Juristen in Ausbildung bei Berliner Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft dürfen in Verhandlungen nun religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa tragen. Das entschieden die Leitungen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts von Berlin und Brandenburg sowie des ...

Kommentare

(3) knueppel · 04. September 2020
Was irgendjemand für eine Kleidung trägt, sollte niemanden sonst etwas angehen...völlig egal ob das aus religiösen Gründen der Fall ist oder aufgrund des Persönlichen Geschmacks.
(2) mceyran · 04. September 2020
Sehr gut, aber da geht es eh bald wieder zwei Schritte zurück. Als ob man neutral ist, wenn man religiöse Kleidung ablegt. Und wenn sich ein Kippa-Träger vom Staat nicht repräsentiert fühlt, weil dieser nie mit Kippa in erscheinung tritt, dann ist das auch nicht besonders neutral. Man sollte sich auf die Inhalte konzentrieren und darauf, wie man Recht für den Normalbürger nachvollziehbarer macht.
(1) Muschel · 04. September 2020
Völlig unverständlich: <link>
 
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