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6 sorry, aber wegen Verschönerung kann die Miete nicht erhöht werden, auch Renovierungskosten, die nicht der Verbesserung der Wohnung (z.B. energetisch), sondern lediglich der Verschönerung dienen, dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Und wer so eine Mieterhöhung bekommt und sich dann nicht wehrt ist ehrlich gesagt selber schuld.