München (dts) - Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will Erben uneingeschränkten Zugang zum Facebook-Konto des Erblassers gewähren. National geltendes Recht solle "ohne Wenn und Aber" eingehalten werden - auch wenn "die in den USA formulierten Gemeinschaftsstandards etwas anderes sagen ...

Kommentare

(8) Mehlwurmle · 16. Februar 2020
Wer seine Leistungen in Deutschland anbietet, sollte sich auch an deutsche Gesetze halten müssen. Von daher verwundert mich das Vorgehen von Facebook.
(7) k293295 · 14. Februar 2020
@6: Ich bin nicht der, der mit seinen Daten hausieren geht, aber meine Internet-Kontakte sind mir immerhin wichtig genug, dass jemand sie nach meinem Ableben wenigstens über den Umstand meines Ablebens informieren sollte. Ok, gerade gesehen: Du bist noch ein gutes Stück jünger als ich. Mein Sohn wird sich eines Tages wohl über ein paar Flirts von mir wundern, aber das meiste davon weiß er jetzt schon. Richtig interessant wirds, wenn er Zugang zu meinem Notarsschließfach kriegt.
(6) Troll · 14. Februar 2020
@5 es geht doch nicht auschließlich um Facebook, sondern um alle Seiten, in denen man ein privates Nutzerprofil hat. Es geht darum, daß jemand etwas für ihn privates schützt und es mit Paßwort unter Verschluß hält, dann geht es niemanden etwas an, was der Nutzer nicht veröffentlicht hat. Ich wüßte auch nicht, wozu die Erben darauf zugreifen können sollten. Beim Bankkonto hat man natürlich zugriff, das ist ja zur Regelung des Nachlasses nötig.
(5) k293295 · 14. Februar 2020
@4: Als Erbe hat du ungehinderten Zugang zu Bankkonten, zur Wohnung und zu allen Papieren incl. Briefpost des Erblassers. Mir fiele nicht ein, was ich über Facebook austauschen und absolut geheim vor meinem Erben halten sollte. Gerade Facebook eignet sich nicht zur geheimen Kommunikation. Es gab schon Mordfälle, in denen der Zugang zum FB-Konto des Opfers entscheidend zur Aufklärung hätte beitragen können. Da ist FB mal klar im Unrecht.
(4) Troll · 14. Februar 2020
@2 Irgendwas muß ja mit dem Vermögen und Eigentum eines verstorbenen passieren. Da weiß man aber wie die Erbfolge ist und kann ggf. auch ein Testament aufsetezn. Das ist aber tatsächliche Vermögenswerte. Anders ist es aber mit privanten Sachen, die man bewußt unter Verschluß hält, weil man vielleicht auch persönliche (oder gar intime) Sachen mit anderen austauscht. Das geht doch niemand anderen was an, auch nach dem Tod nicht.
(3) k293295 · 14. Februar 2020
Dem kann man ohne Facebooks Einwilligung aus dem Weg gehen. Mein Sohn kennt mein Passwort und ich seines. Natürlich geht das nur, wenn man sich gegenseitig vertraut, aber wem man nicht vertraut - warum erbt so jemand?
(2) Troll · 14. Februar 2020
Bin ich dagegen. Die Persönlichkeitsrechte gelten auch nach dem Tod hinaus. Wenn jemand will, daß nach dem Tod die Angehörigen alles einsehen können sollen, muß er das zu Lebzeiten so verfügen. Es sollte auf keinen Fall als grundsätzliches Recht sein!
(1) Pontius · 14. Februar 2020
Richtig so.
 
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