Bayern und Saarland verlängern Ausgangsbeschränkungen

München (dpa) - Die seit dem 21. März wegen des Coronavirus geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern werden bis zum Ende der Osterferien am 19. April verlängert. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in München.

Damit darf nur aus begründeten Anlässen wie Arztbesuchen, Arbeitswegen oder dringenden Einkäufen der Wohnort verlassen werden. Bisher waren die Beschränkungen bis zum kommenden Freitag (3. April) befristet.

In Bayern seien bisher 14.437 Menschen positiv auf das neue Coronavirus Sars-CoV-2 getestet worden, sagte Söder. Bislang seien zudem 133 Patienten, die mit dem Virus infiziert waren, gestorben. «Jeder Einzelne tut unglaublich weh.» Söder betonte, dass die Ausgangsbeschränkungen aber erste Wirkungen zeigten, «die Kurve flacht ab». Derzeit verdopple sich die Zahl der Infizierten alle 5 Tage, vor den Maßnahmen habe sich die Zahl alle 2,8 Tage verdoppelt.

Bayern folgt mit der Verlängerung, die Söder zufolge keine Verschärfung der Maßnahmen bedeuten, dem Zeitplan, der auch bundesweit seit mehr als einer Woche gilt. Die Länder hatten sich mit dem Bund auf die weitreichenden Eingriffe in die Freiheit der Menschen in Deutschland geeinigt. Zu dem Zeitpunkt hatte Bayern seine eigene Ausgangsbeschränkung aber schon umgesetzt, wodurch es nun zu den unterschiedlichen Befristungen kam. Zugleich dürfte mit der Entscheidung auch die Diskussion um ein dauerhaftes Ende der Maßnahmen vom Tisch sein.

Kanzlerin Angela Merkel und Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) hatten zuletzt deutlich gemacht, dass schnelle Lockerungen der Kontaktbeschränkungen für Bürger noch nicht im Raum stehen. Für die konkreten Regelungen sind allerdings die Länder zuständig. Auch Söder hatte zuletzt vor einem zu frühen Ende der Auflagen und Beschränkungen gewarnt und damit direkt seinem Stellvertreter Hubert Aiwanger (Freie Wähler) widersprochen.

Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in ganz Bayern seit dem 21. März umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Legitim ist der Gang an die frische Luft nur, wenn triftige Gründe vorliegen. Dazu zählen etwa der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber auch «Sport und Bewegung an der frischen Luft» - das aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt. Zudem müssen alle Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben, ausgenommen davon sind lediglich Mitnahme-, Liefer- und Drive-in-Angebote.

Läden abseits der Grundversorgung müssen ebenfalls geschlossen bleiben, und das schon seit 18. März. Hier hat die Staatsregierung die Frist, die ansonsten am Montag ausgelaufen wäre, inzwischen ebenfalls zunächst bis 3. April verlängert. Auch dies ist nun, wie die Ausgangsbeschränkungen, in einer Rechtsverordnung geregelt.

Die saarländische Landesregierung hat die Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 20. April verlängert. «In Anbetracht der Entwicklungen halten wir eine Verlängerung der Maßnahmen im Geleitzug der anderen Bundesländer für dringend erforderlich», sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU).

Das Saarland habe sehr früh reagiert. «Wir können erste Erfolge ablesen, aber die Lage bleibt aufgrund der nach wie vor steigenden Infektionszahlen sehr ernst.» Würden die Maßnahmen zu früh gelockert, riskiere man einen Rückfall. «Handeln wir jetzt nicht entschlossen, beginnen wir am Ende von vorn. Durch die heutige Entscheidung sorgen wir über den 3. April hinaus für Planungssicherheit», erklärte Hans.

Die Regelungen im Saarland waren am 21. März in Kraft getreten und zunächst auf 14 Tage befristet. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung und ein deutlich begrenztes Freizeit-Angebot.

Auch in Brandenburg sollen die Ausgehbeschränkungen nach den Plänen von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) um zwei Wochen ausgeweitet werden. «Die bisher gültigen Festlegungen unter anderem zum Aufenthalt im öffentlichen Raum werden vom 6. bis 19. April verlängert», teilte die Staatskanzlei am Montag in Potsdam mit. Das Kabinett werde darüber am Dienstag beraten.

Regierungssprecher Florian Engels verwies auf die steigende Zahlen der Menschen, die in Brandenburg mit dem neuartigen Coronavirus infiziert sind. «Es gibt keinen Anlass, jetzt nachzulassen bei den Bemühungen.» Kanzlerin Angela Merkel und Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) hatten zuvor deutlich gemacht, dass eine schnelle Lockerung der Beschränkungen nicht im Raum steht.

Seit Montag vergangener Woche dürfen die Brandenburger draußen nur allein, mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt oder einer Person außerhalb des Haushalts bei 1,5 Metern Abstand unterwegs sein. Für das Betreten öffentlicher Orte gibt es Ausnahmen wie Arbeit, Einkaufen, Arztbesuche oder dringende Behördentermine. Bis zum 19. April galt ohnehin die Regelung, dass die meisten Läden geschlossen sind. Ausnahmen gelten für Krankenhäuser und Arztpraxen, Supermärkte, Banken, Poststellen und Tankstellen.

Das Kabinett will auch über einen neuen Bußgeldkatalog entscheiden. Darin sollten Bußgelder bei Verstößen festgeschrieben werden, die landesweit angewendet werden.

Gesundheit / Krankheiten / Wissenschaft / Schulen / Bildung / Covid-19 / Sars-CoV-2 / Markus Söder / Deutschland / Bayern
30.03.2020 · 17:25 Uhr
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