Bremen/Nürnberg (dpa) - Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wegen unzulässiger Asylgewährung in mindestens 1200 Fällen. Die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle der Behörde soll im Zeitraum von 2013 bis 2016 zu ...

Kommentare

(6) suse99 · 21. April 2018
.. gut genug kann, würde ich dem glauben und zahlen um das Verfahren zu beschleunigen, dass mir einen sicheren Status erlaubt. Aber alles ist Spekulation ohne die Fakten zu kennen. Hauptschuld tragen für mich in solchen Fällen immer die, die sich unrechtmäßig bereichert haben und wissentlich gegen Gesetze verstoßen und dabei Schwächere ausnutzen, die sich kaum wehren können.
(5) suse99 · 21. April 2018
@3: ich weiß nicht, was du für einen Witz meinst. Wer da wen womit bestochen hat ist teilweise aus dem Artikel erkennbar, ansonsten nur Verdacht. Es soll ja wohl schon eine Einladung zum Essen gereicht haben, aber auch das ist nur Vermutung bisher. Natürlich gibt es auch Flüchtlinge, die mit Geld herkommen und ich durchaus dafür, dieses gegen die Leistungen aufzurechnen, wie bei allen Hilfeempfängern. Wenn mir im Ausland ein Anwalt erzählt, es würde X Geld kosten und ich die Sprache noch nicht..
(4) rauhaardackel · 21. April 2018
Genau das ist ein Grund Geld von Antragsstellern zu konfiszieren und die "reichen " Dänen sind nicht so blöd, wie die vergleichsweise armen Deutschen, ausserdem wurden dort auch die Zuwendungen gekürzt, was sich positiv auf die Sogwirkung des Landes für Wirtschaftsflüchtlinge ausgewirkt hat.
(3) Muschel · 20. April 2018
@2 Soll das ein Witz sein? Die Bestechung funktionierte wohl kaum für 2,50 Euro. Auch wieder interesssant wäre zu erfahren, woher das Geld gekommen ist. Da kann ich verstehen, dass z.B. Dänemark solches Geld konfisziert, denn genau das soll damit verhindert werden.
(2) suse99 · 20. April 2018
Das bedeutet zunächst, dass die Bescheide aus formellen Gründen ungültig sind, sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben war. In wie weit die Bescheide inhaltlich falsch sind, wird man in den neuen Verfahren feststellen müssen. Viele Antragsteller kommen aus Ländern, in denen Bestechung leider zum Alltag gehört. Ob sie wussten, dass sie betrogen haben und wurden oder ob es sich um ein einwandfreies Verfahren handeln würde, wird sich nur in den wenigsten Fällen beweisen lassen.
(1) Allegroman · 20. April 2018
Es ist gut und wichtig auch über solche Dinge zu berichten. Wenn die Bescheide verkehrt sind, dann muss das Verfahren neu aufgenommen werden und Bescheide ggf. abgeändert werden. Wieso soll jemand unrechtmäßig sich hier aufhalten dürfen?
 
Suchbegriff

Diese Woche
19.03.2024(Heute)
18.03.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News