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6 Oh, da haben wir wohl unterschiedliche Ansichten. Impfungen über Betriebsärzte hätte ich nicht infrage gestellt, ganz im Gegenteil. Die STIKO sieht in den Bahn-Beschäftigten Mitarbeiter der kritischen Infrastruktur, Einstufung in die niedrigste Prioriätsgruppe 5. Das hat der Gesetzgeber mit Einstufung in die niedrigste Prioritätsgruppe 3 in die Impfverordnung übernommen --> geforderter gesetzlicher Weg. Ob die Impfung vom Betriebsarzt oder im Impfzentrum durchgeführt wird, ist doch egal?