Bafög-Reform: Erster Entwurf stößt auf Kritik
Das Bundesbildungsministerium hat einen ersten Entwurf für eine Bafög-Reform vorgelegt, der jedoch bereits jetzt auf Kritik stößt. Der Referentenentwurf sieht zwar eine "Starthilfe" von 1000 Euro als einmaligen Zuschuss für bedürftige Studenten sowie die Anhebung von Freibeträgen vor. Auch das Studium zu verlängern oder das Studienfach zu wechseln, soll einfacher sein, ohne den Bafög-Anspruch zu gefährden. Trotzdem enthält der Gesetzentwurf von Anfang Januar keine Erhöhung der Bafög-Sätze.
DGB fordert Nachbesserungen von der Koalition
Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, kritisiert den Entwurf als unzureichend. "Der Gesetzentwurf für die Bafög-Novelle ist viel zu kurz gesprungen. Wir erwarten, dass die Koalition noch einmal deutlich nachlegt, um wirklich die versprochene Trendumkehr beim Bafög zu erreichen", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Hannack betonte, dass die letzten Erhöhungen der Bedarfssätze und Freibeträge durch die Inflation weitgehend aufgefressen worden seien. Daher müssten die Regelsätze für den Lebensunterhalt und die Wohnkosten deutlich angehoben und ein automatischer Inflationsausgleich ins Gesetz aufgenommen werden.
Auch die SPD sieht Verhandlungsbedarf
Der SPD-Bildungspolitiker Oliver Kaczmarek äußerte sich ähnlich wie der DGB und betonte, dass der Entwurf viele gute Elemente enthalte. Jedoch seien eine Anpassung der Bafög-Höhe an gestiegene Lebenshaltungskosten und ein Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung des Bafögs notwendig, um die Reform abzurunden. Diese Punkte sollen im Rahmen der Beratungen im Parlament im Frühjahr verhandelt werden.
Das Ziel der Ampel-Koalition: "Elternunabhängiges" Bafög
Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel-Koalition das Ziel gesetzt, das Bafög "grundlegend" zu reformieren und "elternunabhängiger" zu machen. Die Anhebung der Bafög-Sätze für das Wintersemester 2022/23 war ein erster Schritt, jedoch reichen die geplanten Maßnahmen nicht aus, um die versprochene Trendumkehr zu erreichen.
Das Bundesbildungsministerium verteidigt die Pläne
Eine Sprecherin des Bildungsministeriums betonte, dass Studierende, die voll gefördert werden und einen Kindergeldanspruch haben, bis zu 1184 Euro monatlich an staatlicher Unterstützung erhalten. Zudem lägen die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der Studierenden bei 986 Euro. Weitere Möglichkeiten wie Stipendien, Bildungskredite oder geringfügige Nebentätigkeiten würden dabei noch nicht berücksichtigt. Bafög-Empfänger, die nicht den Höchstsatz erhielten, würden zudem von der geplanten Anhebung der Elternfreibeträge profitieren.
Das Kabinett soll sich im Februar mit den Reformplänen befassen, während der Bundestag ab April darüber berät. Die geplante Bafög-Reform soll zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten. (eulerpool-AFX)