Bonn (dts) - In der Auseinandersetzung um die korrekte Zinsberechnung in Sparverträgen hat die Finanzaufsicht Bafin Widersprüche von Sparkassen und Genossenschaftsbanken zurückgewiesen. Die Geldhäuser hatten sich über Musterverfahren gegen eine Allgemeinverfügung der Bafin gewehrt. Der für ...

Kommentare

(1) boersenbruder · 28. Januar 2022
Und wenn die BaFin sich durchsetzen sollte, dann bezahlen es sowieso die Sparer und Kontoinhaber mit höheren Kosten.
 
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