
Bonn (dts) - In der Auseinandersetzung um die korrekte Zinsberechnung in Sparverträgen hat die Finanzaufsicht Bafin Widersprüche von Sparkassen und Genossenschaftsbanken zurückgewiesen. Die Geldhäuser hatten sich über Musterverfahren gegen eine Allgemeinverfügung der Bafin gewehrt. Der für ...