Würzburg (dpa) - Jahrzehntelang kümmert sich ein Mann jenseits der 80 nahezu allein um seine demente Frau. Kinder hat das Paar keine. Unterstützung kommt nur zweimal in der Woche von einer Sozialstation. Ende 2019 ist der zupackend wirkende Rentner aus dem unterfränkischen Gemünden am Main nach ...

Kommentare

(30) CharlyZM · 10. November 2020
Ich vermute, das dieser Mann aus Liebe gehandelt hat und es auch nicht bereut, weil er weiß das es seiner Frau jetzt besser geht. Sollte er keine Haftstrafe bekommen, wird er ihr folgen, denn sein Versuch ist fehlgeschlagen und 70 Jahre ist schon eine ganz schön lange Zeit. Wenn keine Angehörigen da sind, was hält ihn denn noch auf dieser Welt, wenn das liebste nicht mehr da ist. Ich wünsche ihm auf jeden Fall alles Gute
(29) eubbw · 10. November 2020
Deshalb sage ich ja, dass wir ernsthaft darüber reden sollten, alle Gesellschaftsschichten
(28) satta · 10. November 2020
@27 Die Kirchenvertreter sehen es als Angriff auf Gottes Souveränität, den Todeszeitpunkt der eigenen Person oder eines hilflosen Menschen durch eigene Entscheidung zu bestimmen. Im Zweifel also für das Siechtum. Töten auf Verlangen ist auch ein eigener Straftatbestand, wird aber kaum angewandt, sondern es wird eher auf Totschlag o.ä. entschieden. Und der vorliegende Fall (kein Verlangen, keine klare Willensäußerung) dürfte auch in Zukunft strafbar bleiben.
(27) eubbw · 10. November 2020
@25 Vielleicht sollten wir mal wieder über Sterbehilfe oder Töten auf Verlangen nachdenken, wie in Niederlande, Schweiz. Ein heißes Thema. Dieser Fall wäre ein gutes Beispiel.
(26) corleon · 10. November 2020
@25 Das ist mir bekannt. Es ist meine subjektive Meinung.
(25) satta · 10. November 2020
Totschlag bleibt Totschlag, aber rein juristisch ist diesem Fall wohl eher nicht beizukommen. Schade, dass es offenbar keine Hilfe für das Paar vor dem Tötungsverbrechen gab. @24 Entschuldige, aber in Dtl. gibt es keine Euthanasie.
(24) corleon · 10. November 2020
Ich verbeuge mich vor der Entscheidung dieses Mannes. Er setzte, aus Liebe, dem Leiden ein Ende.
(23) eubbw · 10. November 2020
@22 Entschuldige bitte, ja ich meinte eine/n andere/n fleißig Kommentierende(n. Manche denken, es ist eine Unglückszahl.
(22) RondellBeene · 10. November 2020
@14 Ich denke, du meinst jemand anderen und nicht mich, oder?
(21) k506497 · 10. November 2020
Ich bin auch der Meinung das hier ein mildes Urteil gefällt werden sollte. Er hat seine Frau ja nicht aus Hass,Eifersucht oder Langeweile getötet. Er pflegte Sie Jahrzehntelang das muss man erstmal schaffen. 2 mal die Woche eine professionelle Unterstützung bekommen ist nix. Das sind die Kassen, bevor die eine höhere Pflegestufe bewilligen wo mehr Anspruch auf Unterstützung besteht muss man schon klagen.
(20) k254953 · 10. November 2020
@19, gabrielefink, das kommt natürlich darauf an, wie er körperlich noch kann. sollte es der fall sein, wie du denkst, sollte er eigenständig bleiben, sollten die kräfte aber nachlassen, wäre er im seniorenheim sicher besser untergebracht. deshalb muss man den fall und das urteil der richter erst einmal abwarten und die überlegung des mannes akzeptieren. ER hat dann das sagen
(19) gabrielefink · 10. November 2020
@17+18 Warum soll der Mann in ein Pflegeheim? Es war seine Frau die Hilfe brauchte. Er selbst hat den eigenen Haushalt geführt und dabei noch seine Frau gepflegt, was schon, wie viele hier schreiben, für Jüngere eine Herausforderung bedeutet. Mir scheint der Mann noch sehr fit und eigenständig zu sein.
(18) k254953 · 10. November 2020
@17, eubbw, da stimme ich dir in beiden punmkten voll zu. das sollte er sich nach dem urteil wirklich überlegen.
(17) eubbw · 10. November 2020
@16 Danke, akzeptiert, im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass er mildernde Umstände etc. bekommt und er sich vielleicht entschließt, in ein offenes Seniorenheim zu ziehen.
(16) k254953 · 10. November 2020
@14,eubbw, ich habe lediglich kommentiert, nicht kritisiert. sorry, wenn es falsch rübergekommen ist.
(15) k254953 · 10. November 2020
@11, Sonnenwende, das ist das problem der gesellschaft - auch für die pflegekräfte - es fehlt an allen ecken und kanten - wie am beispiel meiner mutter: der pflegedienst war 2 oder 3 x die woche mit physiotheerapeutischen anwendungen bei ihr, den rest, putzen, bügeln, kochen usw. hat der lebensgefährte meiner mutter alleine gemacht, obwohl er gesundheitlich auch angeschlagen ist. man hat keine zeit mehr für die alten menschen. der pflegedienst ist einfach überlastet.
(14) eubbw · 10. November 2020
@10, @12 Ich habe nicht über meine Meinung gesprochen, sondern nur Tatsachen beschrieben. Alles andere habt Ihr hineininterpretiert. Ich komme aus er Branche und bin selbst schon 70.
(13) gabrielefink · 10. November 2020
@8 Du hast offenbar keine Ahnung, was es bedeutet einen dementen Menschen zu pflegen, was professionelle Hilfe zur Pflege kostet, was es bedeutet in einem Pflegeheim zu wohnen, wie es sich anfühlt, 70 Jahre mit einer geliebten Person zusammen zu sein ... Dein Kommentar ist nicht nur dumm, sondern auch menschenverachtend!
(12) RondellBeene · 10. November 2020
Das wird interessant. Wenn der Richter ihn "normal" wegen Totschlags verurteilt, muss er auch mindestens 5 Jahre aussprechen und diese dürfen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Richter kann aber besondere gesetzliche Milderungsgründe erkennen (das extrem hohe Alter + generelle Tatumstände), die die Mindeststrafe auf 2 Jahre reduzieren würden. Diese könnte er aussprechen und zur Bewährung aussetzen. Zwar sehr juristisch, aber interessant zu lesen: BGH 4 StR 572/05.
(11) Sonnenwende · 10. November 2020
Um Himmels willen – ist das traurig. Warum wurden der gute Mann und seine geliebte Frau so von unserer Gesellschaft alleine gelassen?
(10) k254953 · 10. November 2020
@6, eubbw, trotzden soll er sein eigenes leben - ohne gitter - noch die letzten jahre verbringen dürfen.
(9) Maibaum · 10. November 2020
Entsetzlich und so etwas in Deutschland. Dies ist aber wahrscheinlich kein Einzelfall. Die Verzweiflung dieses Mannes ist schon für Außenstehende kaum zu ertragen.
(8) eubbw · 10. November 2020
Es gibt auch schöne Pflegestationen hinter Gittern. Sicherlich hätte er mehr Pflege von außen erhalten können.
(7) k254953 · 10. November 2020
@6, gabrielefink, da stimme ich dir voll zu. mene mutter ist im mai mit 80 jahren verstorben, war auch sehr dementkrank. ihr lebensgefährte hat sie bis zum schluss betreut und alles möglich gemacht, um ihr das leben, was sie noch hatte, so einfach wie möglich zu machen.
(6) gabrielefink · 10. November 2020
Ich saß auch sehr oft am Bett meines dementen Vaters und dachte: Bitte lasst ihn gehen. Aber ihm aktiv das Leben zu nehmen, hätte ich niemals fertig gebracht. Dazu braucht man auch viel Mut.
(5) gabrielefink · 10. November 2020
Ich hoffe auf ein mildes Urteil. Ich denke, er ist durch das Leiden und den Verlust seiner Frau vom Schicksal schon genug bestraft.
(4) sandras · 10. November 2020
ich empfinde das als eine ganz traurige Geschichte, ich selbst hatte pflegebedürftige Angehörige und das ist schon für Jüngere nicht einfach, aber in dem Alter und 70 Jahre Ehe, es klingt hart aber ich kann ihn verstehen und traurig dass es in diesem Staat so weit gekommen ist und er wenig bis gar keine Hilfe hatte
(3) nadine2113 · 10. November 2020
Ich wünsche ihm alles Gute und in diesem Fall sogar einen Freispruch. Es ist schlimm, dass er eine solche Entscheidung treffen musste.
(2) k254953 · 10. November 2020
das ist ja eine wirklich traurige geschichte. ich hoffe, dass der mann nicht hinter gitter muss und seinen lebensabend - ich wünsche ihm noch einige jahre - in einem pflegeheim verbringen kann. hatte einen ähnlichen fall in der familie und weiss, wie schwierig es ist, mit einem demenzkranken menschen umzugehen.
(1) engelchen0812 · 10. November 2020
Was eine zu Herzen gehende Geschichte. Traurig zu gleich das die beiden nicht mehr Unterstützung bekommen haben bei der Pflege und auch sozial. In dem Alter sich um die Pflege des dementen Partners zu kümmern ist nicht einfach. Da kommen selbst jüngere an Grenzen. Ich hoffe für ihn das die Strafe nicht zu hoch ausfallen wird und er seinen Lebensabend nicht hinter Gittern erleben muss.
 
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