Aufhebung 70%-Regelung für Photovoltaikanlagen
Aufhebung der 70%-Regelung für neue Anlagen oder Bestandsanlagen kleiner 7 Kilowattpeak
Weißenohe bei Nürnberg, 14.02.2023 (PresseBox) - Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist es vorgeschrieben, dass Photovoltaikanlagen eine Wirkleistungsbegrenzung, auch 70%-Regelung genannt, besitzen. Teil des neuen EEG-Pakets ist der Wegfall der 70%-Regelung für neu montierte Anlagen oder Bestandsanlagen kleiner 7 Kilowattpeak.
Bei der 70%-Regelung wurde in der Regel die maximale Einspeiseleistung der PV-Anlage auf 70% reduziert. Das klingt, wenn man es das erste Mal hört, vielleicht viel, aber diese Regelung trifft nur zu wenn die Anlage ihre Maximalleistung erbringt und das passiert in der Regel nur bei einer optimal nach Süden ausgerichteten Photovoltaikanlage in der Mittagszeit für 2-3 Stunden. Der Verlust beträgt dann ca. 3 - 5 %. Eine Ost-West installierte Anlage erreicht diesen Bereich der Maximalleistung der gekappt wird meist gar nicht, da sich hier die Produktion auf Vormittags und Nachmittags verteilt.
Neu montierte Photovoltaikanlagen erhalten diese Leistungsbegrenzung auf 70 % seit September letzten Jahres gar nicht mehr. Für Bestandsanlagen bedeutet die Aufhebung nun, dass die 70%-Begrenzung des Wechselrichters durch den Installateur vor Ort rausgenommen werden kann. Generell ist dabei zu Überlegen, ob der Arbeitsaufwand dem möglichen Mehrgewinn entspricht.