Düsseldorf (dts) - Auch die Profivereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga sind berechtigt, finanzielle Soforthilfen wegen der Coronakrise beim sogenannten Rettungsschirm von Bund und Land NRW zu beantragen. "Wenn sie die Kriterien erfüllen, ist das auch für sie möglich. Es wird niemand ...

Kommentare

(5) Mehlwurmle · 31. März 2020
Da wird hoffentlich genau aufgepasst, dass die Gelder nur für die normalen Angestellten oder den Amateurbereich verwendet werden.
(4) Marc · 30. März 2020
@1 ok, das wäre dann natürlich ein Hinderungsgrund. wobei es ja auch unterschiedliche Konstellationen gibt, je nachdem wie die Vereine aufgebaut sind. Aber das soll auch nicht unsere Sorge sein...das müssen die dann klären.
(3) Wasweissdennich · 30. März 2020
@1 bei den Banken lief es in der letzten Krise andersrum, wer Staatshilfen braucht darf nicht mehr als 500 K Jahresgehalt pro Nase zahlen
(2) k408300 · 30. März 2020
pro Heimspiel gehen etwa 1 Million verloren
(1) Marc · 30. März 2020
Warum auch nicht? Es handelt sich hierbei ebenfalls um Wirtschaftsunternehmen. Dass ein kleiner Teil der Angestellten viel verdient, mag für manche moralisch ein Problem sein, aber wer setzt denn zB eine Grenze fest ab wie viel Gehalt es keine Zuschüsse mehr geben darf?
 
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