Düsseldorf (dts) - Auch die Profivereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga sind berechtigt, finanzielle Soforthilfen wegen der Coronakrise beim sogenannten Rettungsschirm von Bund und Land NRW zu beantragen. "Wenn sie die Kriterien erfüllen, ist das auch für sie möglich. Es wird niemand ...