Arbeitssuchende EU-Bürger können Anspruch auf Sozialhilfe haben
26. März 2015, 12:58 Uhr · Quelle: dpa
Luxemburg (dpa) - Arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland können unter bestimmten Umständen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Diese Ansicht vertritt zumindest ein einflussreicher Gutachter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Zwar könne ein EU-Staat solchen Personen Leistungen verweigern - das dürfe aber nicht automatisch geschehen und müsse individuell geprüft werden. Ansprüche könnten sich etwa ergeben, wenn ein EU-Bürger sich mehr als drei Monate in einem anderen Staat aufhalte und dort gearbeitet habe.

