Arbeiten von der Strandliege: Steuerliche Hürden für britische Digitalnomaden
Der Traum von einem nomadischen Lebensstil, bei dem man mit dem Laptop am Strand sitzt oder in einem malerischen Café in Europa arbeitet, wird für viele immer greifbarer. Ein Viertel der britischen Arbeitnehmer nutzt inzwischen hybride Arbeitsmodelle, die das Pendeln und Arbeiten von Zuhause kombinieren. Dieser Anteil hat sich seit der Covid-19-Pandemie mehr als verdoppelt.
Die daraus resultierende Flexibilität eröffnet die Möglichkeit, den traditionellen 9-bis-5-Arbeitstag durch Zeit im Ausland aufzupeppen. Doch wie sieht es mit den steuerlichen Konsequenzen aus? Wer aus Großbritannien heraus im Ausland arbeitet, muss einige wichtige steuerliche Aspekte beachten.
Im Allgemeinen müssen britische Steuerpflichtige, die mindestens 183 Tage im Jahr im Land verbringen, Steuern auf im Ausland erzielte Einkünfte zahlen. Bei nicht-domiciled-Residents (Non-Doms) greift diese Regelung jedoch nicht, solange ihre ausländischen Einkünfte unter £2,000 liegen und diese nicht ins Vereinigte Königreich übertragen werden. Ab April 2025 werden jedoch auch Non-Doms nach vier Jahren im Land zur Kasse gebeten.
Arbeiten im Ausland geht häufig mit zusätzlichen steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen einher. Beispielsweise können die Steuerbehörden des jeweiligen Landes, in dem die Arbeit physisch ausgeführt wird, Anspruch auf Besteuerung erheben. Ohne ein Doppelbesteuerungsabkommen (DTA) besteht somit die Gefahr der Doppelbesteuerung.
Großbritannien hat eines der größten Netzwerke an DTA mit mehr als 20 Ländern, darunter beliebte Destinationen wie Spanien, Griechenland und Italien. Diese Abkommen verhindern, dass Steuerzahler auf dieselben Einkünfte in zwei verschiedenen Ländern Steuern zahlen müssen. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland können die im Ausland gezahlten Steuern oftmals im Rahmen der britischen Steuererklärung zurückgefordert werden.
Ohne ein DTA bleibt immerhin die Möglichkeit, ausländische Steuern über eine Foreign Tax Credit zurückzufordern. Dies kann eine gewisse Erleichterung bei der britischen Steuerlast bieten, selbst wenn kein formelles Abkommen existiert.
Arbeitgeber müssen zudem sicherstellen, dass keine neuen Verpflichtungen entstehen, wie etwa das Zahlen von Körperschaftssteuern oder Sozialversicherungsbeiträgen im Ausland. Besonders zu beachten ist auch, ob die betrieblichen Versicherungen und andere Vorteile im Ausland gelten.
Es ist ratsam, das Zeitfenster des Aufenthalts genau zu prüfen. In einigen Ländern gilt die 183-Tage-Regel innerhalb eines Kalenderjahres, in anderen innerhalb eines Finanzjahres. Durch die strategische Planung des Umzugs kann möglicherweise fast ein ganzes Jahr ohne lokale Steuern gearbeitet werden, was besonders in Ländern mit höheren Steuersätzen oder ohne DTA vorteilhaft sein kann.