Anzeichen für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hat Anzeichen für Kriegsverbrechen und möglicherweise auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg festgestellt. Insbesondere auf Seiten der Palästinenser nennt er den schweren Terrorüberfall auf Israel am 7. und 8. Oktober, das wahllose Abfeuern von Geschossen auf Israel und das militärische Agieren aus zivilen Einrichtungen heraus als Indikatoren für diese Verbrechen. Bezogen auf Israel äußerte Türk gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Genf Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und des internationalen humanitären Rechts, basierend auf der Reaktion Israels.
Laut Türk waren 70 Prozent der Betroffenen bei den schweren israelischen Bombardierungen Frauen und Minderjährige, was darauf schließen lässt, dass der Großteil der Opfer Zivilisten sind. Zusätzlich stuft Türk eine kollektive Bestrafung der Palästinenser als Kriegsverbrechen ein. Er betonte jedoch, dass letztendlich Gerichte entscheiden müssten, welche Straftaten begangen wurden.
Ob es im Gaza-Krieg Verbrechen gegen die Menschlichkeit gab, sei schwer zu bewerten. Dieser Begriff umfasst zum Beispiel groß angelegte oder systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung. Um dies zu beurteilen, müsse auch die Absicht dahinter untersucht werden. Türk gibt an, dass es Hinweise darauf gibt, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Die unverhältnismäßigen und schweren Bombardierungen in Kombination mit dem Mangel an effektiver humanitärer Hilfe lassen ernsthafte Bedenken aufkommen, die weiter geprüft werden müssen. (eulerpool-AFX)