Düsseldorf, 21.02.2018 (lifePR) - Im Fall einer Wahlleistungsvereinbarung mit einem Chefarzt muss dieser den Eingriff selbst durchführen. Im konkreten Fall nimmt die klagende Krankenversicherungsgesellschaft die erstbeklagte Krankenhausgesellschaft sowie die bei dieser tätigen Ärzte auf Ersatz von ...