Bereits seit 1. Juli 2021 gibt es für den Onlinehandel einige Besonderheiten. Diese gelten insbesondere für Händler, die innergemeinschaftliche Fernverkäufe in andere Mitgliedstaaten tätigen und allgemein für Unternehmer, die ihre Dienstleistungen auf elektronischem Weg erbringen. Umsatzsteuerlich ...