Karlsruhe (dpa) - Die eilige Auslieferung einer deutschen Person aus der linken Szene nach Ungarn ist unzulässig gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es sei nicht ausreichend geprüft worden, welche Haftumstände die betroffene Person, die sich selbst als non-binär ...

Kommentare

(6) Philonous · 07. Februar um 07:54
@2 Die Prüfung ist grundsätzlich durchzuführen und es gibt klare Kriterien, die erfüllt sein müssen. Es wurde bspw. jahrelang nicht nach Griechenland abgeschoben. Das Schöne an der Bürokratie ist: sie gilt für alle.
(5) Pontius · 06. Februar um 17:11
Zumal allein die Überstellung trotz laufenden Verfahren - also kurz vor der Urteilsverkündung - schon mehr als kritikabel ist. Dann schiebt man noch in solche Zustände ab.
(4) thrasea · 06. Februar um 13:55
der Schutz der beschwerdeführenden Person, die sich als non-binär identifiziert, hinreichend gewährleistet werden wird." Deine polemischen und relativierenden Fragen werden durch das BVerfG bestens beantwortet. Am besten liest du selbst ausführlich nach, wenn du ernsthaftes Interesse daran hast (was ich bezweifle).
(3) thrasea · 06. Februar um 13:55
@2 Aus der Pressemitteilung des BVerfG: "Hinsichtlich der Haftbedingungen in ungarischen Justizvollzugsanstalten lagen dem Kammergericht aufgrund des ausführlichen Vortrags der beschwerdeführenden Person hinreichende Anhaltspunkte für systemische oder allgemeine Mängel vor."und: "Auf Grundlage der vorliegenden Auskünfte der ungarischen Behörden und vor dem Hintergrund des ausführlichen Vortrags der beschwerdeführenden Person konnte das Kammergericht auch nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass
(2) frank61860 · 06. Februar um 11:25
Müssten auch in anderen EU Mitgliedsstaaten wir Frankreich, Polen, Italien etc. vorher die Haftumstände geprüft werden, oder gilt das nur für Ungarn? Wie genau hätte die Prüfung zu erfolgen, durch Besichtigung mit einer 10 köpfigen Kommission, verdeckte Ermittler, die als Häftlinge eingeschleust werden? Muss auch geprüft werden, ob vegane und glutenfreie Essensoptionen zur Verfügung stehen?
(1) tripe · 06. Februar um 10:30
Welche Folgen hat das jetzt? Muss Ungarn die Person zurückgeben? Hat das Folgen für die, die Auslieferung durchgeführt haben?
 
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