
Karlsruhe (dpa) - Die eilige Auslieferung einer deutschen Person aus der linken Szene nach Ungarn ist unzulässig gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es sei nicht ausreichend geprüft worden, welche Haftumstände die betroffene Person, die sich selbst als non-binär ...