Angeklagter im Kandel-Mordprozess bekundet Reue

Landau (dpa) - Nach dem tödlichen Messerangriff auf die 15-jährige Mia in Kandel hat ihr angeklagter Ex-Freund vor Gericht Reue bekundet.

Das sagte sein Anwalt Maximilian Endler zu Beginn des nicht öffentlichen Prozesses vor dem Landgericht Landau. Sein Mandant Abdul D. habe sich ausführlich zu seiner Person und kurz zur Sache eingelassen. Zudem seien erste Zeugen gehört worden. Auch der für das Altersgutachten zuständige Sachverständige wurde Endler zufolge ausführlich gehört. Das Alter spielt eine große Rolle in dem Verfahren - für das Strafmaß.

Die Staatsanwaltschaft wirft Abdul D. Mord vor. Sie sieht laut Gerichtssprecher Robert Schelp die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt - in diesem Fall Eifersucht und Rache. Der vermutlich aus Afghanistan stammende Ex-Freund Mias soll laut Anklage am 27. Dezember 2017 am Kandeler Bahnhof beobachtet haben, wie die 15-Jährige mit zwei anderen Jugendlichen aus einem Bus stieg. Er soll der Gruppe in einen Supermarkt gefolgt sein und dort zwei Messer gekauft haben, eines mit einer Klinge von mehr als 20 Zentimetern Länge. In einem Drogeriemarkt stach er laut Anklage dann unvermittelt auf Mia ein - insgesamt sieben Mal. Ein Stich traf das Herz des Opfers und war tödlich.

Mia hatte sich dem Gericht zufolge rund einen Monat vor der Tat von Abdul D. getrennt. Schon vor der Tat sah sie sich genötigt und zeigte ihn an, wenig später tat dies auch Mias Vater. Gerichtssprecher Schelp sagte, es gebe die Vermutung, dass der Angeklagte aufgrund seiner kulturellen Herkunft eine übersteigerte Eifersucht und Rachegedanken gehabt habe.

Der Prozessauftakt verzögerte sich zunächst, weil der Verteidiger den Austausch des Dolmetschers beantragte. Dieser habe unzureichend übersetzt, sagte Endler. Seinem Antrag sei stattgegeben worden, am Mittag wurde der Prozess dann mit einem neuen Dolmetscher fortgesetzt - er dauerte bis zum Abend.

Der Verteidiger betonte, sein Mandant sei in schlechter Verfassung. Gegen ihn habe es Morddrohungen und Übergriffe von Mithäftlingen im Gefängnis gegeben. Der Asylantrag des Angeklagten ist mittlerweile abgelehnt worden. Nebenkläger in dem Verfahren sind Mias Eltern. Diese erschienen Endler zufolge vor Gericht.

Von zentraler Bedeutung wird auch im weiteren Verlauf des Prozesses die Altersfrage sein. Auch Gutachten hatten das exakte Alter von Abdul D. nicht klären können, demnach liegt es zwischen 17 Jahren und sechs Monaten sowie 20 Jahren. Weil nicht zweifelsfrei sicher ist, ob Abdul D. schon 18 ist, wird nicht-öffentlich nach Jugendstrafrecht verhandelt. Verteidiger Endler sagte, er halte das Altersgutachten in weiten Teilen für nicht nachvollziehbar. Das habe sich auch nach der Anhörung des Sachverständigen am Montag vor Gericht nicht geändert.

Sollte sich im Verlauf des Verfahrens doch noch feststellen lassen, dass Abdul D. schon volljährig ist, muss der Prozess Schelp zufolge zwingend öffentlich werden. Dann könnte es sein, dass bis dahin nicht-öffentlich absolvierte Teile wiederholt werden müssen.

Wäre Abdul D. über 18 und somit bis 21 juristisch ein Heranwachsender, wäre Schelp zufolge seine «sittliche Reife» entscheidend dafür, ob er nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden kann. Daher sitze während des gesamten Verfahrens ein Psychiater mit im Saal. Nach Jugendstrafrecht drohen Abdul D. maximal zehn Jahre Haft, nach Erwachsenenstrafrecht lebenslang.

Begleitet wurde der Prozessauftakt von hohen Sicherheitsmaßnahmen. So war etwa die Straße neben dem Gericht abgesperrt, die Fenster des Gerichtssaals waren mit Vorhängen verdeckt. Nach Angaben des Sprechers des Polizeipräsidiums Rheinpfalz blieb es bis zum Abend ruhig in Landau.

Kriminalität / Prozesse / Deutschland / Rheinland-Pfalz
18.06.2018 · 20:58 Uhr
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