Dresden (dts) - Im ersten Prozess zu der tödlichen Messerattacke von Chemnitz ist der Angeklagte Alaa S. zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das geht aus dem Urteil des Chemnitzer Landgerichts vom Donnerstag hervor. Das Verfahren fand aufgrund des großen Interesses der Öffentlichkeit in ...

Kommentare

(8) thrasea · 22. August 2019
@5 Der "herbeigerufene Tod eines anderen Menschen" ist durch keine Zeitspanne gutzumachen, oder? So etwas kann man wirklich nicht vergleichen.
(7) deBlocki · 22. August 2019
@6 Wie gerne würde das Opfer wohl noch mindestens 9,5 Jahre erleben! Wer jemandem das Leben nimmt, hat seine eigenen Rechte verspielt.
(6) k293295 · 22. August 2019
@5: Aber du tust so, als seien 9,5 Jahre Knast ein Klacks. Und das ist für jemanden, der diese 9,5 Jahre tatsächlich absitzen muss, eben NICHT so.
(5) deBlocki · 22. August 2019
@2 @3 Da ich niemandem das Leben genommen habe, brauche ich mir diese Frage auch nicht stellen. Der herbeigerufene Tod eines anderen Menschen ist durch diese Zeitspanne niemals gutzumachen.
(3) k293295 · 22. August 2019
@1: Dann überleg mal, was du seit Februar 2010 alles gemacht hast. Hättest du in 9,5 Jahren Knast nämlich alles NICHT machen können. Vielleicht(!) dämmert's dann.
(2) thrasea · 22. August 2019
@1 Ah. Wenn du in den Knast müsstest, fändest du 9,5 Jahre nicht lange?
(1) deBlocki · 22. August 2019
Ich lese "lang" und ich lese "9,5 Jahre". Passt irgendwie nicht zusammen.
 
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