München, 07.10.2024 (lifePR) - Ohne Nachweis der Original-Vollmacht kann eine Anwaltskanzlei einen beklagten Anbieter von Online-Glücksspielen nicht vor einem deutschen Gericht vertreten. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg in einer Sitzung vom 2. Oktober 2024 entschieden und dem Streit um ...

Kommentare

(4) Fromm · 08. Oktober um 07:58
Wer benötigt sowas?
(3) roger1d · 08. Oktober um 07:56
Verbieten und gut.
(2) HmHm · 08. Oktober um 00:09
Dann taucht er unter und macht mittels Strohmann ein neues Casino auf..
(1) Neutronikus · 07. Oktober um 23:43
Richtig so!
 
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