Berlin (dpa) - Auf Twitter ist Bundeswahlleiter Roderich Egeler nicht gut zu sprechen. Er will unter allen Umständen verhindern, dass am 27. September detaillierte Prognosezahlen zur Bundestagswahl vorab auf der Kurznachrichten-Plattform kursieren. Deswegen erinnert er am Montag daran, welche Folgen ...

Kommentare

(3) m7media · 31. August 2009
zum einschalten der gehirnmasse muss selbige vorhandensein - da hängt es bei hannehh leider oftmals :)
(2) Pueppi · 31. August 2009
*hannehh, es geht hier nicht um die befragung vor der wahl, sondern um die befragung am wahltag, nach der wahl, und da ist die rechtslage nun mal eindeutig. dies ist verboten und das mit recht. beim einschalten der gehirnmasse, würde dir das auch einleuchten.
(1) k4286 · 31. August 2009
Das Passt energisches Vorgehen gegen mögliche Vorabveröffentlichungen von Prognosezahlen im Internet bei der Bundestagswahl angekündigt.«Egal, ob über Twitter oder über andere Informationswege, die Rechtslage ist eindeutig: War klar nur EUre Propaganda Medien dürfen weiterhin Prognosezahlen veröffentlichen!
 
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