
Berlin (dpa) - Bei der Gas- und Strompreisbremse soll überzogenen Tariferhöhungen für Kundinnen und Kunden ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu sollen Preiserhöhungen bis Ende 2023 verboten werden - es sei denn, der Versorger weist nach, «dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist», heißt es in ...