Amoklauf von Winnenden: Vater muss nicht in Haft

Stuttgart (dpa) - Der Vater des Amokläufers von Winnenden ist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, muss aber nicht ins Gefängnis.

Knapp zwei Jahre nach dem Massaker mit 16 Toten verhängte das Landgericht Stuttgart am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung gegen den 52-jährigen Unternehmer. Es blieb damit unter der Forderung der Staatsanwälte, die zwei Jahre Haft auf Bewährung verlangt hatten. Die Verteidiger kündigten an, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten. Es war das erste Mal in Deutschland, dass ein Unbeteiligter nach einem Amoklauf verurteilt wurde.

Der Vater muss nun mit Klagen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld rechnen. Opferanwalt Rabe sagte, er bereite für fünf verletzte Schüler entsprechende Klagen vor. «Die Eltern der getöteten Kinder halten sich noch offen, ebenfalls Zivilklagen einzureichen.»

Die Angehörigen der Opfer reagierten gespalten: Die einen wollten den Vater von Tim K. unbedingt hinter Gitter sehen. «Ohne diese Waffe würde meine Tochter noch leben», sagte Nebenkläger Dieter Kleisch. Andere wie Gisela Mayer vom Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden zeigten sich mit dem Strafmaß zufrieden. «Rache und Sühne ist nicht das, was man von einem Urteil erwarten kann», sagte Mayer. Der Anwalt einiger Nebenkläger, Jens Rabe, sieht in dem Urteil ein «gesellschaftliches Signal, dass es im Umgang mit Waffen kein Laisser-faire geben kann».

Der 52-jährige Sportschütze hörte das Urteil mit unbewegter Miene. Er hatte die Pistole, mit der sein Sohn 15 Menschen und sich selbst erschoss, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Der 17-jährige Tim K. verübte das Blutbad am 11. März 2009 in seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht nach Wendlingen.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Reiner Skujat sprach den Vater der 15-fachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig. Außerdem habe er gegen das Waffengesetz verstoßen. «Ohne das komplette Versagen des Angeklagten wäre sein Sohn nicht an die Waffe und die große Menge an Munition gekommen», sagte Skujat. Der Vater habe Waffe und eine große Menge Patronen über einen längeren Zeitraum unverschlossen herumliegen lassen, so dass es Tim ohne Probleme gelingen konnte, daran zu kommen. Dies wiege umso schwerer, als er über die «seelische Not» seines Sohnes und auch über dessen Tötungsfantasien Bescheid gewusst habe.

Im April 2008 und damit knapp ein Jahr vor dem Massaker seien die Eltern von den Ärzten der psychiatrischen Klinik in Weinsberg bei Heilbronn darüber informiert worden. Dort hatte Tim K. bei einem therapeutischen Gespräch gesagt, er habe einen Hass auf die ganze Welt und stelle sich vor, die ganze Menschheit umzubringen. «Unter diesen Umständen hätte der Angeklagte seinen Sohn vom Schusswaffengebrauch abhalten müssen», sagte Skujat. Stattdessen habe der Vater seinen Sohn nach dem ersten Therapiegespräch sogar zum Schießtraining im Schützenverein mitgenommen, angeblich um ihn unter Leute zu bringen.

Verteidiger Hubert Gorka kritisierte das Urteil scharf. Das Gericht sei offenbar über das Schweigen des Vaters von Tim K. verärgert gewesen. Sein Kollege Hans Steffan erinnerte daran, dass die 3. Jugendkammer in ihrem Eröffnungsbeschluss des Verfahrens nicht von fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ausgegangen war. Damit lägen gegensätzliche Entscheidungen zweier Kammern desselben Landgerichts vor. «Wir werden daher dieses Urteil anfechten. Der Bundesgerichtshof muss entscheiden», sagte Steffan. Gorka fügte hinzu: «Jeder kann darüber nachdenken, was man von so einer Beliebigkeit zu halten hat.»

Mayer - mittlerweile stellvertretende Vorsitzende der Stiftung gegen Gewalt an Schulen -, kritisierte, das Waffengesetz sei bis heute nicht wirklich verschärft worden. Auch die Grünen warfen der Bundesregierung beim Waffenrecht politische Versäumnisse vor. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnte die Forderung nach einem Verbot großkalibriger Waffen ab. Wichtiger sei die Einführung des bundesweiten Waffenregisters, das bis Ende 2012 kommen soll.

Prozesse / Kriminalität / Amoklauf
10.02.2011 · 16:59 Uhr
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