Ermittlungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy

Paris (dpa) - Nach zweitägigen Befragungen zu möglichen illegalen Wahlkampfspenden aus Libyen hat die französische Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy eröffnet.

Dem konservativen Politiker werden «passive Korruption», unerlaubte Wahlkampffinanzierung und Hehlerei bei der Hinterziehung öffentlicher Gelder Libyens vorgeworfen, bestätigten Justizkreise der Deutschen Presse-Agentur in Paris.

Sarkozy bestreite die Anschuldigungen. Er sei nun unter Justizkontrolle, hieß es weiter aus den Justizkreisen. Details dazu blieben zunächst offen. Die Ermittler hatten den früheren Staatspräsidenten zuvor aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Laut Medienberichten kehrte er am Abend nach Hause zurück. Der 63-Jährige war seit Dienstag in Nanterre bei Paris lange befragt worden.

Es geht um schon länger erhobene Vorwürfe, wonach für Sarkozys erfolgreichen Präsidentschaftswahlkampf 2007 illegal Gelder vom Regime des damaligen libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi geflossen sein sollen. Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte bereits im April 2013 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der konservative Politiker war von 2007 bis 2012 Präsident. Er hatte die Vorwürfe schon mehrfach vehement zurückgewiesen.

Der französisch-libanesische Geschäftsmann Ziad Takieddine hatte 2016 in einem Interview der investigativen Online-Zeitung «Mediapart» gesagt, er habe Ende 2006 oder Anfang 2007 mehrere - vom libyschen Regime vorbereitete - Koffer mit insgesamt fünf Millionen Euro ins Pariser Innenministerium gebracht. Sarkozy war damals Innenminister.

Bereits 2012 hatte «Mediapart» ein auf Ende 2006 datiertes Dokument veröffentlicht, wonach das Gaddafi-Regime angeblich bereit war, Sarkozys Wahlkampf mit 50 Millionen Euro zu unterstützen. Sarkozy hatte damals von einer «plumpen Fälschung» gesprochen, auch der angebliche Unterzeichner hatte das Schreiben dementiert.

Die Regeln für die Abrechnung von Wahlkampfkosten in Frankreich sehen vor, dass die Herkunft der Gelder genau angegeben werden muss. Zudem dürfen nur bestimmte Gelder angenommen werden - neben Zuschüssen politischer Parteien und Gruppen insbesondere Spenden von Privatpersonen, die aber nur maximal 4600 Euro pro Person betragen dürfen. Barspenden sind nur bis 150 Euro pro Spender zulässig.

Der Polizeigewahrsam war in der Nacht zum Mittwoch unterbrochen und am Morgen dann fortgesetzt worden. Ein Gewahrsam kann in Frankreich bis zu 48 Stunden dauern. Dies ist möglich, wenn die Justiz «einen oder mehrere plausible Gründe» für den Verdacht hat, dass der Betroffene eine Straftat begangen oder versucht hat, auf die eine Gefängnisstrafe steht.

Der am Dienstag ebenfalls von Ermittlern angehörte Sarkozy-Vertraute und Ex-Minister Brice Hortefeux schrieb auf Twitter, die von ihm dargelegten Auskünfte sollten «eine Abfolge von Fehlern und Lügen beenden». Hortefeux war für die Befragung anders als Sarkozy nicht in Gewahrsam genommen worden.

Sarkozy ist seit Jahren mit Affären konfrontiert. So ordnete ein Richter vor gut einem Jahr einen Prozess gegen den früheren Staatschef an - wegen Vorwürfen der illegalen Wahlkampffinanzierung 2012. Sarkozy kündigte Beschwerde an, ein Prozess-Termin ist bisher nicht bekannt.

Justiz / Parteien / Wahlen / Frankreich
21.03.2018 · 22:17 Uhr
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