Altgeräte-Abfragepflicht: Online-Händler im Visier der Deutschen Umwelthilfe
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Online-Händler beim Verkauf von Neugeräten ihre Kunden nach einem ähnlichen Altgerät fragen. Doch anscheinend nehmen nicht alle Händler diese Verpflichtung ernst. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht jetzt juristisch gegen mehrere Online-Händler vor, die gegen die Abfragepflicht verstoßen haben sollen. Wie die Umwelthilfe am Montag mitteilte, könnte dies dazu führen, dass die Wiederverwendung oder das Recycling von ausgedienten Elektrogeräten beeinträchtigt wird.
Die DUH hat insgesamt 23 Online-Händler überprüft und bei 14 von ihnen Verstöße gegen die Abfragepflicht festgestellt. Die betroffenen Händler stammen aus unterschiedlichen Branchen, darunter Möbelhäuser, Elektronikhersteller und Baumärkte. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, bezeichnete die Ergebnisse als "katastrophal" und kritisierte: "Solange die Menschen nicht klar und transparent über ihre Rechte und Möglichkeiten zur sachgemäßen Entsorgung von Elektroaltgeräten informiert werden, wird die deutsche Sammelquote mit nur 39 Prozent weiterhin auf einem beschämend niedrigen Niveau verharren."
Um die Händler zur Einhaltung der Abfragepflicht zu bewegen, hat die Umwelthilfe Unterlassungserklärungen an sie verschickt. Damit sollen sie dazu aufgefordert werden, die Kunden bei jedem Kauf eines neuen Geräts nach einem Altgerät zu fragen und dieses kostenlos abzuholen.
Die DUH setzt sich für eine umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten ein und kämpft gegen illegale Ablfallentsorgung und den verantwortungslosen Umgang mit Elektroschrott. Die Wiederverwendung und das Recycling von Altgeräten sind wichtige Schritte, um Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu reduzieren.
Die DUH-Bundesgeschäftsführerin betont jedoch auch, dass die Verantwortung nicht nur bei den Händlern liege. Die Verbraucher müssten ebenfalls über ihre Rechte und Möglichkeiten zur sachgemäßen Entsorgung informiert sein. Nur so könne die Sammelquote verbessert werden.
Quelle: Handelsblatt (eulerpool-AFX)

