Radolfzell/Konstanz (dpa) - Sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro haben eine 58-jährige Konstanzer Altenpflegerin den Job gekostet. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee hat am Freitag entschieden, dass eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls rechtens ist. Gegen den Rausschmiss nach ...

Kommentare

(11) m7media · 16. Oktober 2009
hey, der arme dieb im supermarkt hat doch nur n brötchen geklaut was am ende eh im müll gelandet wäre.. also bitte, Straffreiheit. Und der mörder hat nur jemand umgebracht der doch eh am ende gestorben wär.. also bitte..
(10) yalle · 16. Oktober 2009
Ein paar Maultaschen hier,die eh im Müll gelandet wären,eine Tube Kleister da(wie in unserer Firma),oder sonstwas. Es geht nicht um den entstandenen Schaden- gewiß nicht,denn dann hätten diverse Chef Manager schon längst fliegen müssen,ohne das sie zig-Millionen bekommen,nein hier will man nur ganz gekonnt langjährige Mitarbeiter loswerden um den anderen noch mehr Angst zu machen,und die Löhne weiter zu drücken, abgesehen davon spart man viel Abfindung ein übles System ist das geworden-gruselig
(9) k64014 · 16. Oktober 2009
Wie blöd muss man sein, eine Abfindung von 25.000 Euro abzulehnen, wenn man offensichtlich gegen eine deutliche Arbeitsanweisung wissentlich verstößt. Dass da die Chancen auf Weiterbeschäftigung mehr als gering sind, hätte ihr doch klar sein müssen. Da hätte ich das Geld genommen, angelegt und wär noch 2-3 Jahre putzen gegangen o.ä. und hätt danach meinen Lebensabend genossen. Nun hat sie gar nichts.
(8) k185542 · 16. Oktober 2009
bei den ganzen kündigung fällt meist auf, dass es sich um ältere Arbeitnehmer handel, die im Zweifelsfall auch schon ewig in dem Unternehm sind. Da liegt es doch nahe so etwas vorzuschieben und das "recht" auszunutzen um sojemanden kündigen zu können ohne ewige kündigungsfristen u.ä. einhalten zu müssen. Und das die Arbeitgeber durch die ach so raffgierigen Angestellten zu tiefst in ihrem Vertrauen gestört wurden ... wtf!
(7) Angelique68 · 16. Oktober 2009
nun.. ohne das man alle ! <hintergründe kennt ist es mit Sicherheit mehr als schwierig zu urteilen.. wenn man jedoch liest das es "versteckt eingepackt" worden ist liegt dohc die Vermutung nahe, das die Mitarbeiterin sehr genau wusste das sie etwas verbotenes macht. und.. es ist nunmal so.. wenn man etwas verbotenes macht muss man halt auch die Konsequenzen hinnehmen. ist im Leben immer so.. jede Aktion erhält eine Reaktion...
(6) purehooney · 16. Oktober 2009
Hm, das ist so ne Sache...viele dürfen privat nicht surfen im Büro und machens trotzdem, viele dürfen beim Bäcker nichts mitnehmen und nehmen trotzdem und und und...Wenn mir das doch von vornerein bewusst ist dass ich etwas NICHT DARF, dann muss ich auch mit der Kündigung rechnen, wenn ich es trotzdem tue, es geht ums Prinzip, egal ob ein Kaugummi oder mehr! Mir wäre mein Job zu schade um es zu riskieren...dann frag ich meinen Chef eben!!!
(5) Quincy27 · 16. Oktober 2009
@2 da muss ich dir absolut widersprechen. Es gibt auch Betriebe wo es kein Problem ist seinen Chef zu fragen ob man dieses oder jenes (Kleinigkeiten) haben könnte und diese dann zustimmen. Wenn ich was brauch frag ich meinen Chef und damit hat sich das ganze. Gibt auch viele gute Chefs die ganz selten mal Nein zu solchen Sachen sagen (es sei denn mal will den Dienstwagen^^). Wer dann einfach hingeht und was entwendet sry der ist es selbst schuld und gehört entlassen. @3 Mundraub ist was anderes!
(4) NolensVolens · 16. Oktober 2009
Nur weil sich die entsprechenden Arbeitgeber höflich aus den Medien zurückhalten,heißt das nicht, dass sie nichts zu erzählen hätten. KEIN Arbeitgeber entlässt einen Angestellten wegen Pfandbons, Frikadellen oder Maultaschen.Aber für den gemeinen Pöbel ist es natürlich leichter, sich über das, was so heuchlerisch über die Medien verbreitet wird aufzuregen, als nachzuforschen oder logisch zu denken. Erinnerung? Im ersten Fall hatte die Angestellte schon mehrfach gelogen und Kollegen beschuldigt!
(3) notime · 16. Oktober 2009
früher war das mundraub... - aber wenn es deutlich untersagt ist essen zu nehmen/mitzunehmen, dann ist es wohl diebstahl - aber schon recht kleinlich was da so in letzter zeit abgeht - da lob ich HARIBO die dürfen am Band naschen soviel sie wollen nur nichts mithemen - das passt
(2) VeraPlaya · 16. Oktober 2009
Recht hin oder her ... was ist aus unserem Land geworden? Zeig mir den, der noch nie einen Kugelschreiber, ein paar Schauben oder irgendwas, was es in seinem Bereich so gibt, mitgenommen hat. Wenn die Großen Millionenschäden verursachen, dann wird das möglichst vertuscht oder sie bekommen eine tolle Abfindung dafür ... der Kleine, der eine Frikadelle mitgehen läßt, sollte am liebsten noch eine Haftstrafe zusätzlich abbüßen. Unmenschlichkteit und Unbarmherzigkeit ist heute was ganz Normales.
(1) Kelle · 16. Oktober 2009
Ist doch egal ob eine Abmahnung aufgrund der Betriebszugehörigkeit ausreichend wäre... Die Kündigung ist rechtens! Da sieht man mal wieder, wie blöd Deutschlands Arbeitnehmer sein können, wenn sie trotz diverser Urteile immer noch ihren Chef besteheln....
 
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