Alarmierend: Mehrheit der Angestellten in Deutschland unterschätzen NIS-2-Richtlinie
Trotz unklarer Vorgaben erwarten 64 Prozent bis zum Jahresende die Umsetzung in ihrem Unternehmen
Bochum, 14.11.2024 (PresseBox) - Die Anforderungen der kürzlich in Kraft getretenen NIS-2-Direktive zur Cybersicherheit setzen viele Unternehmen unter Druck. Drei von fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von betroffenen Firmen in Deutschland sind aber optimistisch. Sie glauben, dass ihr Unternehmen alle Vorgaben bis Jahresende erfüllt. Das belegt die repräsentative Studie „Cybersicherheit in Zahlen“ von der G DATA CyberDefense AG, Statista und brand eins. Dieser Optimismus birgt jedoch eine Gefahr: Der tatsächliche Aufwand für Maßnahmen wird unterschätzt.
NIS-2 bedeutet für viele Unternehmen erweiterte Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle, strenge Risikomanagement-Anforderungen und detaillierte Vorgaben für technische Sicherheitsmaßnahmen. Doch vieles ist noch unklar, da die Umsetzung in nationales Recht Interpretationsspielraum und Firmen über konkrete Anforderungen und Maßnahmen im Ungewissen lässt. Laut der repräsentativen Studie „Cybersicherheit in Zahlen“ von der G DATA CyberDefense AG, Statista und brand eins sind dennoch zwei Drittel der Mitarbeitenden zuversichtlich, dass ihr Arbeitgeber die Kriterien der NIS-2-Richtlinie bis Ende des Jahres umsetzen kann. Diese optimistische Prognose steht in starkem Kontrast zur teils unklaren Sachlage: Noch ist für viele Unternehmen nicht eindeutig, welche konkreten Maßnahmen zur Erfüllung der Richtlinie notwendig sind. Hinzu kommen Personal- und Ressourcenmangel.
„Für Unternehmen, die unter NIS-2 fallen, bedeutet die Richtlinie eine grundlegende Neuausrichtung ihrer IT-Sicherheitsstrategie“, sagt Andreas Lüning, Gründer und Vorstand der G DATA CyberDefense AG. „Viele Verantwortliche haben zwar den Bedarf an zusätzlichen Ressourcen und Expertise erkannt, unterschätzen aber gleichzeitig auch, wie komplex die Erfüllung aller Kriterien sein kann. Diese lassen sich nicht über Nacht umsetzen und erfordern gezielte Investitionen sowie eine Anpassung interner Prozesse, was Monate in Anspruch nimmt. Unternehmen sind daher gut beraten, auf bewährte Standards wie die ISO-27001-Zertifizierung hinzuarbeiten.“
NIS-2: Top drei Herausforderungen für Unternehmen
Gleichzeitig zeigt das Umfrageergebnis auch, wo genau Schwierigkeiten liegen: Drei von fünf der Befragten sehen Hürden durch Ressourcenbedarf, Expertise-Lücken und unklare Vorgaben. Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stuft die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen und die notwendige Expertise für die Umsetzung als eher herausfordernd ein. Für 17 Prozent der Befragten ist die umfassende Überarbeitung der IT-Sicherheitsmaßnahmen und Prozesse schwierig. Nur fünf Prozent geben als sehr herausfordernd an, dass es noch viele offene Fragen bezüglich der Richtlinie gibt. Überraschend ist, dass zwei von fünf Befragten wenig bis keine Hindernisse sehen.
Cybersicherheit in Zahlen zum Download
„Cybersicherheit in Zahlen“ erscheint bereits zum vierten Mal und zeichnet sich durch eine hohe Informationsdichte und besondere methodische Tiefe aus: Die Marktforscher von Statista haben Zahlen, Daten und Fakten aus mehr als 300 Statistiken zu einem einzigartigen Gesamtwerk zusammengeführt. Mehr als 5.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland wurden im Rahmen einer repräsentativen Online-Studie zur Cybersicherheit im beruflichen und privaten Kontext befragt. Die Fachleute von Statista haben die Befragung eng begleitet und können dank einer Stichprobengröße, die weit über dem branchenüblichen Standard liegt, belastbare und valide Marktforschungsergebnisse im Magazin „Cybersicherheit in Zahlen“ präsentieren.
Das Magazin „Cybersicherheit in Zahlen“ stehthier zum Download bereit.
Über NIS-2
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine EU-weite Regelung zur Stärkung der Cybersicherheit in kritischen Infrastrukturen und digital vernetzten Unternehmen. Seit dem 18. Oktober 2024 in nationales Recht überführt, verpflichtet sie betroffene Unternehmen zu strengen Sicherheitsstandards, verbessertem Risikomanagement, Meldepflichten und Betriebssicherheit.