Berlin (dts) - Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) stellt angesichts des aktuell hohen Infektionsniveaus bei Corona-Neuinfektionen kurzfristig weitere 5.000 Bundeswehrangehörige zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden ab - nunmehr also 20.000 statt bisher 15.000, die in ...

Kommentare

(29) Han.Scha · 15. November 2020
@26:Es scheint sich um einen verwirrten Geist zu handeln. Ich bedauere den täglichen Umgang. Wir können hier ja einfach ignorieren. Hoffentlich gesundet er bald!
(28) AS1 · 15. November 2020
@27 Auch falsch. Nicht 15% und nicht ortsüblich, sondern <link> Und von Straftaten reden wir im ersten Zugriff überhaupt nicht. Und solche Aussagen wie "das BGB gilt nur dann, wenn nichts anderes geregelt ist" helfen nicht wirklich weiter, denn auch das stimmt nicht. Vielmehr gibt es zwar hierarchische Abstufungen in der Rechtsordnung, aber keine Widersprüche.
(27) 17August · 15. November 2020
@26, hatte ich faktisch ja auch geschrieben (wer bei einer Straftat mitwirkt, ist ebenfalls straffällig); wie richtig beschrieben, nachrangig; vor dem Mindestlohn verhielt sich ein AG strafrechretlich von Belang, wenn er weniger als 15% der Ortsüblichkeit zahlte. (kraft Gesetzes ist der Mindestlohn daher vielerorts ein Rückschritt!). Das BGB IST nachrängiges Recht (im BGB ist bis heute der Schadensersatz für die Entjungflaulichkeit geregelt). Das BGB gilt nur dann, wenn nichts anderes gerelegt w
(26) AS1 · 15. November 2020
@22 Falsch. Was Du hier meinst, ist §138 Abs2 BGB, diese Vorschrift betrifft nur den Arbeitgeber, der handelt rechtswidrig, nicht der Arbeitnehmer. Sie hat seit Erlass des Mindestlohngesetzes ohnehin an Bedeutung verloren. Und das BGB ist sicherlich kein nachrangiges Recht.
(25) 17August · 15. November 2020
@24 einheitlich? Länderseits: O.K., bundesweit: NEIN, EU-Weit: Nein und erstrecht kein Zugriff der US!
(24) Annabell67 · 15. November 2020
Sinnvoll wäre es, an den Gesundheitsämtern eine einheitliche Software zur Erfassung und Kontaktnachverfolgung zu installieren. Des Weiteren benötigen die Gesundheitsämter klare, zentrale Vorgaben seitens der Ministerien. Natürlich müssen die Ministerien die Verantwortung für ihre eigenen Entscheidungen tragen und diese nicht auf die lokalen Gesundheitsämter abwälzen wollen.
(23) Han.Scha · 15. November 2020
@22: Gibt es da einen Bezug zu mir? Was habe ich damit zu tun?
(22) 17August · 15. November 2020
@20, es ist gesetzlich verboten ("Lohnwucher") unter Status zu arbeiten und zu beschäftigen. Es ist leider ein Antragsdelikt und es handelt sich um nachrangiges Recht
(21) Troll · 15. November 2020
Grundsätzlich gute Maßnahme. Momentan finden viele Übungen nicht statt wegen Corona. Das heißt, die Soldaten, die nicht gerade im Auslandseinsatz sind, sind überwiegend in Ihren Stammdienststellen zur Zeit. Da können durch aus einige vorübergehend die Gesundheitsämter unterstützen. Allerdings sollte AKK erst einmal eine Anfrage an die Einheiten stellen, wieviele Soldaten die zur abstellen können, bevor sie eine feste Zahl rausposaunt. Gerade kleinere Einheiten werden da sicher Fehlanzeige melden
(20) Han.Scha · 15. November 2020
@19: Welche Bedeutung haben die von dir gesetzten Buchstaben bitte?
(19) 17August · 15. November 2020
@18, wer bei Lohnwucher arbeitet ( u.a. verboten), verhält sich unsolidarisch
(18) Han.Scha · 15. November 2020
@17: Ja, ja. Jede/r Faule findet einen Grund, etwas nichts zu tun. Ich kann mich an frühere Kollegen/innen erinnern, die bezahlte Mehrarbeit ablehnten, weil sie ja dann höhere Steuern und Sozialabgaben bezahlen müssten ...
(17) 17August · 15. November 2020
man muss schon deutlichdarauf achten, ob man dem Lohndumping Vorschub leistet!
(16) Han.Scha · 15. November 2020
@14: Ich bekomme Rente, leider keine Pension. Vom Dozenten bin ich auch weit entfernt.
(15) Marc · 15. November 2020
@13 Bei uns wurden sie auf jeden Fall angeschrieben, kannst ja mal berichten was sie Dir antworten. ;)
(14) 17August · 15. November 2020
@10, weißt Du was die bei Pensionären bieten? Die Differenz zwischen Pension und Bezügen! Ein absoluter schlechter Witz (bei Dozenten etc. gibt es auch Dozentenverträge auf Mindestlohnbasis).
(13) Han.Scha · 15. November 2020
@12: Danke für den Tipp! Ob du es glaubst oder nicht: Ich werde es morgen machen.
(12) Marc · 15. November 2020
@10 Dann frag doch einfach mal bei Deinem Gesundheitsamt nach, habe gehört, die können aktuell Leute gebrauchen, die auf 450 Euro Basis oder so da helfen ;)
(11) 17August · 15. November 2020
@8, gut, nicht wahr!
(10) Han.Scha · 15. November 2020
@9: Jetzt fühle ich mich gemobbt. Mich hat bisher keiner gefragt, obwohl ich im Vollbesitz meiner Kräfte bin. Ich wäre auch ganz friedlich und würde niemanden die Arbeit wegnehmen.
(9) Marc · 15. November 2020
Rentner aus dem ÖD wurden auch schon angefragt zur Kontaktnachverfolgung...
(8) AS1 · 15. November 2020
@2 @6 Immer wieder schön, wieviel Sachverstand in Bezug auf die Bundeswehr hier versammelt ist.
(7) Han.Scha · 15. November 2020
@6: Meine Schulzeit ist ja ein paar Jahre her: zig-hunderttausend fängt bei 10 x 100.000, also 1.000.000 an. Wenn ich recht erinnere, sind 184.386 doch erheblich weniger. Wenn du auch eine Abneigung gegen Soldaten hast, so primitiv beleidigend musst du nicht werden. Diese Menschen gehen (wie hoffentlich auch du) ihrem Beruf nach und sind unbestritten sehr wichtig für unsere Gesellschaft.
(6) 17August · 15. November 2020
184386, die bei gleicher Leistung, dass 100-fache eines Harzers kosten.
(5) Han.Scha · 15. November 2020
@4: Das kann nicht sein. So viele haben wir gar nicht (und ich glaube, auch noch nie gehabt).
(4) 17August · 15. November 2020
"wir" haben zig-hunderttausend Soldaten zu viel!
(3) Han.Scha · 15. November 2020
Mal im Umkehrschluss: Dann haben wir also 20.000 Soldaten zu viel für die normalen Aufgaben der Bundeswehr? Da geht aber jemand auf sehr dünnes Eis!
(2) 17August · 15. November 2020
... und das am Volkstrauertag! Die Dame hast echt keinerlei Realitätsbezug!
(1) 17August · 15. November 2020
BLOß nicht!
 
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