AfD will Landeschefin Sayn-Wittgenstein rauswerfen

Berlin/Kiel (dpa) - Neue Personalquerelen bei der AfD: Der Bundesvorstand will die schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein wegen Kontakten zu einem rechtsextremistischen Verein aus der Partei werfen.

Ein Bundestagsabgeordneter der Rechtspopulisten wirft derweil freiwillig das Handtuch. Uwe Kamann aus dem rheinischen Wahlkreis Oberhausen - Wesel III teilte am Montag via Twitter mit, er wolle wegen unterschiedlicher Auffassungen über die politische und fachpolitische Ausrichtung von Partei und Fraktion dem Parlament künftig als fraktionsloser Abgeordneter angehören.

Der AfD-Bundesvorstand beschloss am Montag in Berlin, ein Parteiausschlussverfahren gegen von Sayn-Wittgenstein. Die Parteispitze teilte mit, «vor dem Hintergrund mutmaßlich strafrechtlich relevanter Vorgänge» werde sie zudem bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts von der Ausübung aller Parteiämter ausgeschlossen.

Die AfD-Politikerin wird dem rechten Parteiflügel zugerechnet und wäre vor einem Jahr um ein Haar Parteivorsitzende geworden. Damals hatte sie auf einem AfD-Bundesparteitag in Hannover überraschend gegen den Berliner Landeschef Georg Pazderski kandidiert. Nach einer Patt-Situation zwischen den beiden stellte sich schließlich Alexander Gauland zur Wahl. Da zog die Überraschungskandidatin aus Schleswig-Holstein ihre Kandidatur zurück.

Die 64-Jährige hatte 2014 für einen rechtsextremistischen Verein geworben, der mittlerweile auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD steht. Deshalb wurde sie am 4. Dezember aus der Fraktion in Kiel ausgeschlossen. Sie gehört aber weiter dem Kieler Landtag an. Wer früher einmal Mitglied einer Organisation war, die auf der «Unvereinbarkeitsliste» steht, darf nicht Mitglied der AfD werden. Auf dieser Liste steht unter anderem die NPD.

Der Verfassungsschutz Thüringen stuft den Verein Gedächtnisstätte als rechtsextrem ein. Im Bericht von 2017 heißt es, unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs agitiere der von der verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel mitgegründete Verein gegen den demokratischen Verfassungsstaat. Sayn-Wittgenstein hatte erklärt, 2014 sei der Verein als gemeinnützig anerkannt gewesen und habe nicht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD gestanden.

«Ich nehme das zur Kenntnis», sagte von Sayn-Wittgenstein der Deutschen Presse-Agentur zur Entscheidung des Parteivorstandes. «Ich bedauere das, weil ich in Schleswig-Holstein gute Arbeit geleistet habe.» Sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Ihre Aussagen zu dem Verein lägen Jahre zurück, sagte die Politikerin. «Ich habe mich davon distanziert.» Sie warf der Landtagsfraktion in Kiel vor, diese arbeite schon seit eineinhalb Jahren daran, sie als Vorsitzende loszuwerden. Ihre Arbeit als Abgeordnete im Landtag wolle sie fortführen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter wollen im Januar über eine mögliche Beobachtung der Partei entscheiden.

Unterdessen leitet die Staatsanwaltschaft Chemnitz gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ein Ermittlungsverfahren ein. Dies werde geschehen, sobald das Schreiben des Thüringer Landtages mit der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten eingeht, sagte Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Der Vorwurf laute auf Vergehen gegen das Kunsturheberrechtsgesetz. Eine entsprechende Anzeige liege vor, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hatte am vergangenen Freitag Höckes Immunität als Abgeordneter aufgehoben und damit den Weg für Ermittlungen frei gemacht.

Hintergrund ist die Anzeige der Eltern von Sophia L., die im Sommer Opfer eines Mordes wurde. Tatverdächtig ist ein Lkw-Fahrer aus Marokko. Das Foto der Leipziger Studentin war bei einer von AfD und Pegida organisierten Demonstration am 1. September 2018 in Chemnitz verwendet worden. An dieser hatte auch Höcke teilgenommen und ein entsprechendes Foto auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Die nach dem Urheberschutzgesetz erforderliche Einwilligung der Eltern dafür wurde laut Staatsanwaltschaft nicht eingeholt.

Justiz / Landtag / AfD / Björn Höcke / Doris von Sayn-Wittgenstein / Immunität / Kamann / Thüringen / Sachsen / Deutschland
17.12.2018 · 17:13 Uhr
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