Leipzig (dpa) - War die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses rechtens, die Kandidatenliste der AfD um etwa zwei Drittel einzukürzen? Die Antwort steht fest: Die Plätze 19 bis 30 der ursprünglich 61 Plätze umfassenden Landesliste hätte der Wahlausschuss nicht streichen dürfen, den Rest ...

Kommentare

(3) locke · 18. August 2019
sächische Landtag?
(2) locke · 18. August 2019
Sich mit soviel Dummheit solange aufzuhalten ist doch einfach nur Zeitverschwendung. Was passiert denn wenn die Stimmen für mehr als 50 reichen, werden die dann gestrichen? Könnte ja mal jemand aufklären der sich mit Wahlrecht auskennt. Ich bin immer noch der Meinung das wir leider nicht nur die Person wählen sondern auch die Partei. Also was passiert wenn die Partei mehr Stimmen bekommt als für Leute auf der Liste notwendig. Das ist ja bei den OSSIS leider möglich. Oder wieviele Köpfe hat der s
(1) Philonous · 17. August 2019
Die Unkenntnis der AfD, was demokratische Spielregeln angeht und die Unfähigkeit, selbst eigenständige Satzungen zu erstellen und zu befolgen, lassen keinen anderen Schluss zu: durch die Bank untauglich. Setzen, sechs!
 
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