Leipzig (dpa) - War die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses rechtens, die Kandidatenliste der AfD um etwa zwei Drittel einzukürzen? Die Antwort steht fest: Die Plätze 19 bis 30 der ursprünglich 61 Plätze umfassenden Landesliste hätte der Wahlausschuss nicht streichen dürfen, den Rest ...