Berlin - Die AfD lobt den Schritt des Bundesverfassungsgerichts, eigene Kandidaten für die Nachbesetzung eines Richterpostens zu präsentieren. "Dass die Nominierung diesmal und nach sehr langer Zeit mal wieder offenbar nicht ausschließlich durch Parteien erfolgte, begrüßen wir ausdrücklich", sagte ...

Kommentare

(2) Pontius · 24. Mai um 07:36
"auch parteipolitisch neutral zu agieren," Und gleich nochmal das Gericht delegitimieren. Ein weiteres Beitrag für das Überprüfungsverfahren, wenn es denn kommen sollte...
(1) truck676 · 23. Mai um 23:23
Ein bemerkenswerter Vorstoß aus Karlsruhe! Die geltende Rechtslage (GG, BVerfGG) sowie die Kommentar- und Fachliteratur bestätigen nämlich übereinstimmend, daß das Bundesverfassungsgericht kein Vorschlagsrecht habe und die Auswahl ausschließlich Bundestag und Bundesrat auf Vorschlag der dort vertretenen politischen Kräfte obliege. "Die richterliche Selbstergänzung sei in Deutschland verfassungsrechtlich ausgeschlossen, um die demokratische Legitimation zu sichern." Maunz/Dürig, Kom. zu Art.94GG
 
Suchbegriff