Berlin, 26.10.2021 (PresseBox) - Wer Wirtschaftsgüter kauft, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt, darf die Anschaffungskosten nicht bereits beim Kauf in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Als Absetzung für Abnutzung (AfA) mindern sie stattdessen über mehrere ...