Abwerbeversuche am Arbeitsplatz auch über Privathandy verboten

Frankfurt/Main (dpa) - Im Kampf um neue Mitarbeiter darf nicht jedes Mittel recht sein. So ist es beispielsweise verboten, Angestellte von Konkurrenzfirmen fortgesetzt an ihrem Arbeitsplatz anzurufen. Das gilt auch für Anrufe auf dem privaten Handy, wie das Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig entschieden hat. Im konkreten Fall hatte ein Personalvermittler innerhalb von fünf Tagen einen Mitarbeiter sieben Mal auf dessen Handy angerufen und damit nach Ansicht des Gerichts die Betriebsabläufe gestört.

Prozesse / Arbeit / Deutschland
17.10.2018 · 11:52 Uhr
[3 Kommentare]
 
Kinderärzte fordern Abschaffung der Kinderkrankschreibung
Berlin (dpa) - Die Kinderärzte fordern, die Krankschreibung von Kindern bei leichten […] (07)
Autos passen auf die Gesundheit des Fahrers auf: Mit Radar und künstlicher Intelligenz
Ein Radargerät, gerade mal so groß wie eine Münze, soll künftig über die Gesundheit des Fahrers […] (00)
Baue, erkunde, gestalte: The Planet Crafter landet im April auf dem PC!
Mit über 750.000 Wishlisteneinträgen und 25.000 positiven Bewertungen auf Steam ist The Planet […] (00)
Aktenzeichen XY… Ungelöst mit stärkster Quote seit mehr als zehn Jahren
Bei einem älteren Ehepaar wurde nachts durch die offenstehende Balkontür eingebrochen und das Räubertrio […] (01)
Trumps Comeback durch Lateinamerikas Krise?
Grenze unter Spannung: Texas umstrittenes Einwanderungsgesetz könnte die juristische Landschaft […] (00)
Das neue Systemupdate One UI 6.1 morgen geht es los
Mit dem neuesten Systemupdate One UI 6.1 weitet Samsung einen Großteil der Galaxy AI-Funktionen […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
28.03.2024(Heute)
27.03.2024(Gestern)
26.03.2024(Di)
25.03.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News