Gießen (dpa) - Wegen Verstoßes gegen den Abtreibungsparagrafen 219a ist die Ärztin Kristina Hänel abermals zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gießen sah es in einem neuen Berufungsprozess als erwiesen an, dass sich die Medizinerin mit Informationen, die sie auf ihrer ...

Kommentare

(11) Mehlwurmle · 13. Dezember 2019
Ich hoffe die Ärztin kommt mit ihrem Anliegen durch, denn Information ist noch lange keine Werbung für eine Sache.
(10) wimola · 12. Dezember 2019
@8) Das wollte ich eigentlich auch schreiben .... - aber aus meinem Mund klingt das irgendwie völlig anders ;-))
(9) DocTrax · 12. Dezember 2019
Ärzte dürfen nicht töten - sie sind da in einer ziemlichen Bredouille.
(8) Bonsai · 12. Dezember 2019
@7 MMn geht das jedem nichtweiblichen Menschen in einer sozial gefestigten Situation nichts an. Aber das ist so typisch Deutsch, je weniger man davon betroffen ist um so mehr muss man andere dafür kritisieren.
(7) wimola · 12. Dezember 2019
@ 3) Meine Güte ... - da haben wir Anfang der 70er Jahre so unglaublich dafür gekämpft, dass ein wenig Verständnis in die Köpfe der Menschen gelangt. Geblieben ist ein Kompromiss, mit dem doch eigentlich auch ein Abtreibungsgegner leben könnte, wäre er bereit, "hinter die Geschichten" schauen zu wollen. - Die Ärztin hier hirnlos zu beleidigen und ihr was auch immer zu unterstellen, ist wirklich schrecklich. - KEINE Frau entscheidet das .... "einfach so"!
(6) slowhand · 12. Dezember 2019
@3 Du kannst Dir nicht vorstellen warum Frauen abtreiben wollen? Du unterstellst der Ärztin das sie Abtreibungen zum Selbstzweck und zur persönlichen Bereicherung bewirbt? Sie hat auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen das sie Beratungen auch Schwangerschaftsabbrüche durchführt und auf Risiken und mögliche Komplikationen hingewiesen. Das ist für mich keine Werbung.
(5) tastenkoenig · 12. Dezember 2019
Sie will denen, die in diese Lage geraten, genug Information an die Hand geben, um eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Wir ermöglichen die Abtreibung, versuchen sie aber durch die Hintertür zu verhindern. Vor der Neufassung des Werbeverbots konnte man Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, am besten über Webseiten der Abtreibungsgegner finden. Die Neufassung kriminalisiert leider noch immer. Keine Frau trifft diese schwierige Entscheidung, nur weil ein Arzt informiert.
(4) cyrill · 12. Dezember 2019
Mag hart klingen aber lieber eine abtreibung als ein kleines kind das irgendwo tot im wald gefunden wird. Besser wäre aber austragen, zu adoption freigeben oder babyklappe. Jeder mini hat das recht auf leben. Es kommt immer auf die mutter an wie sie handelt.
(3) tibi38 · 12. Dezember 2019
ob sie Kinder hat? - habe geg$$glt: Ja hat sie. Und weil sie ihr der Beruf wohl wichtiger ist, will sie Abtreibung haben? In meinen Augen ist diese Ärztin krank.
(2) k229465 · 12. Dezember 2019
so sehr unterscheidet sich bei uns also auch nicht alles von oft irrational konservativen ländern wie polen und ähnlichen.
(1) deBlocki · 12. Dezember 2019
Informationen bereitstellen entspricht also nun Werbung?
 
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