Karlsruhe (dpa) - Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe vor sechs Jahren war verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde eines ehemaligen Arbeitslosenhilfe-Empfängers aus Nordrhein-Westfalen als unbegründet zurück. Er hatte unter anderem sein Eigentumsrecht verletzt gesehen. ...

Kommentare

(4) k246190 · 29. Dezember 2010
eigentlich heisst es ja arbeitslosen versicherung..wo die politik nichts zu sagen hätte.eigentlich. aber wo riesenvermögen vorhanden ist,weckt das begehrlichkeiten der politik,genau das ist hier geschehen und genauso bei der rentenversicherung.die reg haben denen das vermögen gestohlen und sich in deren belange eingemischt.nun ist alles verkorkst.nun gibt es wohlfahrts allmosen statt versicherungsleistungen.ihr d's könnt "stolz" sein auf eure gewählten halsabschneider regierungen.
(3) itguru · 29. Dezember 2010
@1 @2:ALHI zu streichen ist ungerecht gewesen gegen Leute die von ALGI in die Hilfe gefallen sind, denn es gab dort immerhin abhängig von der letzten Beschäftigung einen festen Prozentsatz ALHI. Man galt damit nicht unbedingt als Sozialhilfeempfänger wenn man vorher sehr gut verdient hat. Mit HartzIV gab es bis 1.1.2011 jetzt einen Übergangszuschuss (für 2 Jahre) den schwarz/gelb jetzt komplett streicht, d.h. wer nach einem Jahr keinen Job hat ist Sozialhilfeempfänger.
(2) k264420 · 29. Dezember 2010
@quak: Das stimmt nur, wenn man die Regelsätze vergleicht. In Wirklichkeit waren auch die Sozialhilfe Empfänger die Dummen. Das Weihnachtsgeld und alle anderen Sonderzahlungen wurden gestrichen!
(1) quak · 29. Dezember 2010
Genau und damit war der Weg, für viele denen es mit ALHI recht gut ging, in die Armut geebnet. Diejenigen die Profitiert haben, waren die Sozialhilfeempfänger. Und denkt dran auch DU kannst in einem Jahr in den Genuss von Hartz IV kommen. @2 das stimmt, aber wäre es nicht besser gewesen, man hätte alles gelassen wie es war? Billiger wäre es dem Steuerzahler allemal gekommen.
 
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