Abmahnung droht: Worauf bei selbst genähten Masken geachtet werden muss

Mit Jena hat bereits die erste deutsche Großstadt eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit erlassen. Dadurch soll verhindert werden, dass Personen, die unwissentlich an Covid-19 erkrankt sind, andere Menschen anstecken. Allerdings sind entsprechende Schutzmasken in Deutschland aktuell ein stark nachgefragtes Gut. Immer mehr Firmen und Privatleute sind daher dazu übergegangen, diese in Eigenregie anzufertigen. Grundsätzlich ist dies unproblematisch. Wer die Masken lediglich für sich selbst näht oder diese an Freunde und Bekannte verschenkt, hat vermutlich keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Anders sieht dies aber aus, wenn die Produkte kommerziell vermarktet oder in großem Stil gespendet werden. Dann sollte auf eine korrekte Beschreibung geachtet werden. Andernfalls können teure Abmahnungen die Folge sein.

Bei medizinischen Produkten ist Vorsicht geboten

Folgende Fallstricke müssen beachtet werden:

1. Bezeichnungen wie Mund- oder Atemschutz dürfen nur für Medizinprodukte mit CE-Kennzeichnung verwendet werden. Auf selbst genähte Masken trifft dies nicht zu. Verstöße können hier sogar ein Straf- oder Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

2. Es empfiehlt sich zudem generell auf den Begriff Schutz zu verzichten. Denn im Zweifelsfall müsste nachgewiesen werden, wogegen die Maske nun tatsächlich schützt. Dies ist aufwändig und birgt weitere Fallstricke.

3. Wird im beschreibenden Text Bezug auf Covid-19 genommen, sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass die Masken nicht vor einer Ansteckung schützen. Ein einfacher Hinweis darauf, dass es sich nicht um ein medizinisches Produkt handelt, reicht hingegen nicht aus.

4. Grundsätzlich gilt: Keine Versprechungen machen, die nicht erfüllt werden können.

Die Dunkelziffer könnte zum Problem werden

Ob das Tragen von entsprechenden Masken in der Öffentlichkeit tatsächlich sinnvoll ist, ist selbst unter Experten umstritten. So empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation dies grundsätzlich nur für medizinisches Personal, Infizierte und Kontaktpersonen. Unbestritten ist zudem, dass die Masken bei normalen Menschen eher nicht die eigene Ansteckung verhindern. Trotzdem empfehlen immer mehr Experten einen generellen Mund- und Nasenschutz. Der Hintergrund: Es wird vermutet, dass es eine recht große Dunkelziffer an Infizierten mit keinen oder nur leichten Symptomen gibt. Hier kann eine allgemeine Maskenpflicht dazu beitragen, eine unkontrollierte Verbreitung des Virus zu verhindern.

Via: MZ

Gesundheit / Coronavirus
[trendsderzukunft.de] · 03.04.2020 · 14:00 Uhr
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