Oldenburg (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichtes Oldenburg gegen den Ex-Krankenpfleger Niels Högel wegen 85-fachen Mordes bestätigt. Der 3. Strafsenat verwarf die gegen das Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten sowie eines Nebenklägers, wie der BGH am Freitag ...

Kommentare

(14) Sonnenwende · 12. September 2020
Na hoffentlich.
(13) rudiffm · 12. September 2020
weil Högel ohnehin erst wieder freikommt, wenn Gutachter ihn für ungefährlich halten. Und Bührmann sagt auch, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe durchaus tatsächlich bedeuten könnte, dass Högel den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringt. Aufgrund der Erfahrungen im Prozess selbst, ist jeder Gutachter vorgewarnt, dass Högels sehr gut Lügen kann. Kein Gutachter wird jemals das Risiko eingehen und ihn als ungefährlich einstufen. Er wird einer der Fälle, die bis am Ende in Haft bleiben.
(12) rudiffm · 12. September 2020
@11: Richtig. Hier aber Grundlegendes: Richter Bührmann weiß um Högels Fähigkeit, sehr überzeugend zu lügen. Noch 2014 hatte Högel beteuert, nur in Delmenhorst, nicht in Oldenburg getötet zu haben. "Das macht die Einschätzung Ihrer Person so schwierig", sagt er zu Högel: "Man kann sich bei Ihnen nie sicher sein.". Dabei ist ohnehin fraglich, ob Högel jemals wieder in Freiheit gelangt. Das Gericht hat keine Sicherungsverwahrung angeordnet, da dies zum Schutz der Bevölkerung nicht notwendig sei,
(11) k293295 · 11. September 2020
@10: Nein, Sicherungsverwahrung war nicht Bestandteil des Urteils <link>
(10) rudiffm · 11. September 2020
Dazu noch die besondere Schwere der Schuld mit Sicherungsverwahrung. Nein, er hat nicht einmal eine Aussicht auf Freilassung wenn er Rentner ist. Das auch zu Recht.
(9) rudiffm · 11. September 2020
Ich habe Euch alle gerne, doch Eure Informationen bezüglich Lebenslänglich sind wirklich spannend. Lebenslänglich bedeutet eine Mindeststrafe von 15 Jahren. Es gibt tatsächlich kein Maximum. Er kann beantragten nach 15 Jahren freigelassen zu werden. Doch müsste zweifelsfrei feststehen, dass er niemals wieder Straftaten begeht. Bei der Menge an Morden wird dies niemand wagen. Er wird bis zum Ende sitzen.
(8) k293295 · 11. September 2020
@7: Die Begründung "bindungslos" klingt erstmal völlig bescheuert - bei 58 Jahren Haft. Wenn man aber hört, dass er im Knast seit vielen Jahren keinerlei Schritte unternimmt, mit seinen Mitgefangenen oder sonst irgendwem in Kontakt zu kommen, zu kommunizieren, sieht das doch anders aus.
(7) DJBB · 11. September 2020
@6 ja der Herr Neumann " Herr Neumann nach 50 Jahren Haft genauso bindungslos erscheint wie zu Beginn seiner Haft.“
(6) k293295 · 11. September 2020
@5: Er wird dann keine Anstellung mehr finden, in der er beruflich Menschen gefährden und schädigen kann, hoffe ich. Arbeiten wird er im Knast. Es gibt ja auch jemanden, der seit 58 Jahre einsitzt, und der hat "nur" 2 Leute umgebracht <link>
(5) Sonnenwende · 11. September 2020
@4 meinst du wirklich, dass so ein Mensch durch nicht arbeiten bzw. in Rente sein von den Taten, die er aus Geltungabedürftigkeit begeht, abgehalten wird?
(4) k293295 · 11. September 2020
@2: Nein, das bedeutet, dass nach 13 Jahren die Strafvollstreckungskammer festlegt, wie lange er noch mindestens in Haft bleiben muss, bis er einen Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung stellen kann. Ohne spekulieren zu wollen, glaube ich, dass Högel vor Erreichung des Rentenalters nicht freikommt.
(3) DJBB · 11. September 2020
wie krank muss man sein, wenn sie dann doch drauf gegangen sind dann war im das schnuppe... KRANK!
(2) Sonnenwende · 11. September 2020
Besondere Schwere der Schuld, heißt dasS, er kommt anschließend in Sicherungsverwahrung? Hoffentlich. Was für ein schrecklicher Mensch, bringt Menschen um, um sich selbst gut darzustellen.
(1) Unholde · 11. September 2020
da kommt kein Horror-Film mit. Mögen seine Opfer in Frieden ruhen und den Angehörigen wünsche ich das sie irgendwie auch ihren Frieden finden. Ich kann mir gar nicht ausmalen, wie schrecklich das für die Angehörigen sein muss.
 
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