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: Leider gibt es weder in der Straßenverkehrsordnung noch im Strafgesetzbuch einen Paragraphen, der Geschwindigkeitsüberschreitung en um >100 % regelt. Klar, das ist ja auch so derartig irre, dass es eigenlitch in Einweisungsbedingungen für psychiatische Kliniken geehört, aber auch dort ist nichts darüber zu finden.