15 Jahre Haft für sechsfachen Mord in Rot am See

Ellwangen (dpa) - Weil er einen großen Teil seiner Familie in Rot am See in Baden-Württemberg heimtückisch ermordet hat, ist ein 27-Jähriger zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Ellwangen verurteilte den Mann wegen sechsfachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes und ordnete auch an, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Der Schütze ist aus Sicht des Gerichts vermindert schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Revision einlegt. Verteidiger Andreas Kugel sagte, das Urteil könne man so akzeptieren. Dennoch wolle auch die Verteidigung eine Revision prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine solche Tat sei nur zu erklären als die «Tat eines psychisch schwer gestörten Täters, der teils besessen gewesen ist», sagte der Richter bei seiner Urteilsbegründung.

Der Deutsche erschoss Ende Januar bei einem Familientreffen in der Gemeinde bei Schwäbisch Hall sechs Verwandte mit einer Pistole - seine Eltern, zwei Halbgeschwister sowie Onkel und Tante. Zwei weitere Angehörige konnten sich schwer verletzt retten. Seine Opfer richtete er teils mit Kopfschüssen hin.

Der Mann hatte die Tat zum Prozessauftakt gestanden und Misshandlungen seiner Mutter als Motiv angegeben. Sie habe ihn missbraucht und vergiftet. Beweise gab es dafür nicht.

Ein Psychiater hatte bei ihm Wahnvorstellungen und eine krankhafte seelische Störung diagnostiziert. Das umfassende Geständnis hatte das Gericht zu Gunsten des Angeklagten gewertet. So wie auch die Kooperation des Mannes bei den Ermittlungen, der sich selbst bei der Polizei gestellt hatte. Demgegenüber stand für das Gericht das «unendliche» Leid der Angehörigen.

Der Angeklagte habe sich ab dem ersten Schuss in einem «Zustand der Raserei» befunden und sei nicht mehr in der Lage gewesen, einen klaren Gedanken zu fassen, sagte der Richter und attestierte ihm einen «unbedingten Vernichtungswillen». Der Angeklagte sei besessen davon gewesen, seine Mutter zu töten. Dieser Obsession habe er alles untergeordnet - auch sein Privatleben. Der Angeklagte war in einen Schützenverein eingetreten, um an eine Waffe zu kommen.

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und auch die Verteidigung hatten erklärt, dass sie den Schützen des Mordes für schuldig halten. Staatsanwalt und Nebenkläger forderten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft sprach bei einem Teil der Taten von einer «eingeschränkten Steuerungsfähigkeit».

Der Verteidiger hatte wegen aus seiner Sicht verminderter Schuldfähigkeit seines Mandanten eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Die Nebenkläger hielten den jungen Mann dagegen für voll schuldfähig. «Es gibt und gab keinen Wahn», sagte eine der Vertreterinnen der Angehörigen.

© dpa-infocom, dpa:200710-99-740381/7

Prozesse / Urteile / Rot am See / Baden-Württemberg
10.07.2020 · 19:46 Uhr
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