Fulda (dpa) - Nach Randale vor einer Bäckerei und Angriffen gegen einen Angestellten und gegen Polizisten ist am frühen Freitagmorgen ein Mann in Fulda von alarmierten Beamten erschossen worden. Bei dem Mann handele es sich um einen 19-jährigen Afghanen, der nahe der Bäckerei in einer ...

Kommentare

(34) WSP-1A · 14. April 2018
Der Täter scheint doch einem Polizisten mit nem Schlagstock den Arm gebrochen zu haben, bevor er von einem anderen Polizisten dann erschossen wurde, wenn ich das richtig verstehe. Also stelle ich mir einen Nahkampf Täter/Polizist vor in den gefeuert wird. Wäre ich der Schütze wäre es mein erstes Ziel nicht den Kollegen zu treffen, dem ich helfen möchte und dann den Angreifer zu stoppen.
(33) stphnrei · 13. April 2018
genau,mit so etwas prahlt man nicht , zu der Diskussion der unterladenen Waffen , habe Polizei in der verwandschaft , die Waffe muss sofort einsatzbereit sein , da wird nicht erst durchgeladen , für sowas hast du im Ernstfall keine Zeit !
(32) k48623 · 13. April 2018
Ich habe ja schon viele Wichtigtuer hier erlebt, aber........
(31) k293295 · 13. April 2018
@27: Nein, wennste mit der richtigen Munition in den Schädel triffst, hat derjenige keine Chance mehr für irgendeine gezielte Bewegung. Da ist sofort Schluss mit Körperkontrolle. Gibt nur leider ne fürchterliche Sauerei. Macht auch niemandem Spaß. Ich hab vor vielen Jahren mal einen Vergewaltiger von seinem Opfer runtergeschossen. Es gab keine andere Möglichkeit, die Situation zu beenden, das sahen Polizei und Staatanwaltschaft noch in derselben Nacht ein, das Opfer auch.
(30) Leoric · 13. April 2018
@26: Meine Mutter musste in Brasilien mal als Zeugin aussagen, weil sie miterlebt hat, wie ein Angreifer von der Polizei mit zwei Kugeln ins Bein getroffen wurde. Er ist im Übrigen danach noch weggerannt. Er war geisteskrank und auf Drogen, aber offenkundig ist es rein physisch durchaus möglich.
(29) flowII · 13. April 2018
gibs denn echt keinen experten der eine meinung zu unterladenen waffen hat? da findet man ja auf dem frauenfeindlichen naziforum pr0gram mehr, die fast 300k gegen krebs gespendet haben
(28) Daymail · 13. April 2018
@26 treff erstmal ;)
(27) Daymail · 13. April 2018
@25 ich bezweifele nicht das du Ahnung hast. Aber ich weiß auch wovon ich rede. Wenn man das Messer schon an der Kehle hat, ist es für denjenigen eh schon zu spät. Auch nach dem vermeintlich tödlichen Schuss, hat der Angreifer noch die Kraft für den letzten Schnitt in den Hals. -.-
(26) DarthFly · 13. April 2018
@24 das können wir gerne mal ausprobieren. ich schieß dir aus mehreren Metern ins Bein, mal sehen, ob du dann noch laufen kannst. Und wenn doch schieß ich dir auch ins andere Bein. Und wenn man dir in den Arm schießt, dann wirst du deine Waffe wohl kaum noch richtig benutzen können. ich habe aber auch geschrieben, das dies der SOLL Zustand ist, und das im Extremfall sowas kaum angewendet werden kann. Deshalb mach ich dem Polizisten auch keine Vorwürfe, das ist Sache des Gerichts.
(25) k293295 · 13. April 2018
@24. Das geht auch anders, ist eine Frage der Munition. Gute Munition ist teuer. <link> Und glaub mir, ich weiß, wovon ich rede. Den garantiert tödlichen Schuss setzt man nur, wenns gar nicht anders geht - z. B., wenn jemand auszuschalten ist, der das Messer an der Kehle von jemand anderem hat. Dann hat man auch nur EINEN Schuss.
(24) Daymail · 13. April 2018
und @19 einen solchen Angriff mit nur einem Schuss ins Bein abzuwehren ist völliger Unsinn. Das würde den Angriff nicht stoppen. So wird es den Polizisten gelehrt. Was nützt es wenn man nach dem erfolgreichen Beinschuss, den Schlagstock vom Angreifer trotzdem noch selbst aufn Schädel bekommt. Wie gesagt ein sofortiger Stopp des Angriffs mit der Waffe ist unter umständen gerechtfertigt. In der Regel sind das Schüsse in den Brustbereich!
(23) k293295 · 13. April 2018
@19: Militär und Polizei sind 2 völlig verschiedene Paar Schuh. @20: Pardon, das ist Blödsinn. Es gibt ein Ermittlungsverfahren, aber von einer Anklage kann noch lange keine Rede sein. Wenn sich die notwehr bestätigt, stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Damit wird dann kein Gericht behelligt. @21: Der Polizist hat sich um seinen Job beworben. Er wusste, was auf ihn zukommt, das wird an der Polizeiakademie gelehrt.
(22) Daymail · 13. April 2018
@19 du scheints beim Bund nichts gelernt zu haben oder man hat es dir falsch beigebracht. Vielleicht ist deine Ansicht auch nur deine eigene Ansicht.Das mit der Verhältnismäßigkeit ist so eine Sache. Frag dich immer nur,ob dich ein Stock aufn Schädel oder ein Steinwurf töten könnte? Dann darfst du dich auch mit einer Waffe zur Wehr setzen! Ein Polizist steht dieses Mittel mit der Waffe zur Verfügung und darf es auch nutzen, wenn es gerechtfertigt ist.Es muß nicht immer ein gleiches Mittel sein
(21) stphnrei · 13. April 2018
@17 richtig, meine Gedanken sind auch eher bei dem Polizisten und seiner Familie , die haben es die nächste Wochen auch nicht leicht ,
(20) DarthFly · 13. April 2018
@all Zudem kommt, die Tatsache, das jetzt eine Anklage auf die Polizisten zu kommt, heißt noch lange nicht, das sie auch Schuldig b.z.w verurteilt werden. Das ist in so einem Fall einfach der normale Rechtsweg, welchen der Staat in dem Fall gehen muss. In dem Verfahren wird geklärt, ob die Vorgehensweise richtig war oder nicht. Bedeutet es kann auch zu einem Freispruch kommen. Aber das KANN UND DARF nur ein Gericht entscheiden.
(19) DarthFly · 13. April 2018
@all Als ich beim Bund war, wurde mir etwas beigebracht, das nennt sich "Verhältnissmäßigkeit der Mittel". Wenn ich mit einer Waffe angegriffen werde, darf ich mich mit der selben Waffe wehren. D.h wenn mich jemand mit nem Stock angreift, darf ich nicht mit der Waffe antworten. Ich versteh auch, das in so einer Extremsituation man nicht genau zielen kann, aber normalerweise sollte man, wenn der Angreifer nicht Schusswaffe daherkommt, immer versuchen in den Arm/Schulter oder Beine zu schießen.
(18) k293295 · 13. April 2018
Was der Idiot da wollte, was sein ursprüngliches Motiv war, kann er aber jetzt nicht mehr sagen. Schade!
(17) k293295 · 13. April 2018
Mein Mitleid mit dem Erschossenen hält sich in engen Grenzen. Und wie bekannt sein sollte bin ich ein scharfer Kritiker von Polizeigewalt. Gegen Schlagstockangriffe gäbe es technische Mittel in Form von Protektoren, die in die Uniformen eingearbeitet sein könnten, was ein kleines bisschen Geld kostet. Es gibt auch schuss- UND stichfeste Westen. Kostet "nur" GELD. @15: Klar, gegen Steineschmeißer hilft nicht viel. Es ist trotzdem nicht leicht, den Finger krumm zu machen.
(16) flowII · 13. April 2018
was erwartet der taeter denn, wen er mit einem gegenstand auf polizisten mit pistolen im anschlag zugeht? das er erschossen wird bzw. schwer verletzt, scheint in der situation natuerlich voellig unwahrscheinlich
(15) mooni1985 · 13. April 2018
@12 Ich habe das nur erwähnt, weil diese Diskussion sicher aufkommen wird. Es gab 2002 in der Nähe von Fulda sogar einen ähnlichen Fall, bei dem ein schon polizeibekannter Kleinkrimineller einen Zigarettenautomat aufbrechen wollte. Als die Polizei anrückte bewarf er diese mit großen Pflastersteinen und wurde in Notwehr erschossen. Das gab wochenlang Drama und Proteste gegen Polizeigewalt dort. Letztendlich war der Polizist aber im Recht.
(14) k48623 · 13. April 2018
@13: Du hast meinen Kommentar nicht richtig gelesen...
(13) k49782 · 13. April 2018
@12 Der Notwehrparagraph: "§ 32 Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." ist halt auch unter gewisse Regeln zu setzen: "§ 34 ...Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
(12) k48623 · 13. April 2018
Am besten wir lassen solche Leute erst andere oder Polizisten erschlagen. Dann diskutieren wir ob man ihn erschießen soll...dann ist es zu spät. Dann wäre es ja sogar Mord?
(11) k293295 · 13. April 2018
@8: Bedenke bitte, dass Polizei Ländersache ist! Das ist aber nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sondern teilweise nicht fürs ganze Bundesland geregelt, dann entscheiden die jeweiligen Polizeiinspektionen oder Kommunen. Unterladen macht aber Sinn. Es verschafft dir als Polizisten die entscheidende Sekunde, wenn dir die Waffe entwendet wird, sie zurückzubekommen.
(10) Leoric · 13. April 2018
@8: Wie liesse sich aus dem Foto darauf schliessen, dass die Waffe unterladen gewesen ist? (Selbst wenn es Einschusslöcher wären, was es m.E. nicht sind) Mir entgeht da etwas der Zusammenhang.
(9) CashKarnickel · 13. April 2018
Das sind eindeutig Spinnenweben ihr Banausen :-)
(8) flowII · 13. April 2018
koennte jemand mal meine these widerlegen bzw. bestaetigen, das polizisten unterladene waffen haben, wie z.b. die air marshals?
(7) mooni1985 · 13. April 2018
Also für mich sieht das nicht nach Einschusslöchern aus sondern so, als hätte da einer was auf die Scheibe geworfen oder davor gehauen. Steht auch im Text zwei "Einschlagstellen". Er war ja zwischendrin auch noch damit beschäftigt nach dem Fahrer zu werfen, so von wegen ihn hat die Lust verlassen. Jetzt wird wohl eh erstmal geklärt werden warum er so ausgeflippt ist und am Ende wird es wohl darum gehen, ob man ihn hätte erschiessen müssen.
(6) k49782 · 13. April 2018
Muss es sich wirklich um ein Tatort-Bild des aktuellen Falls handeln?
(5) k437304 · 13. April 2018
@4 vergiss bitte nicht das du nur ein bild, ein kleinen ausschnitt vom Tatort siehst. was links und rechts vom bild ist, oder innen, sieht man nicht.
(4) flowII · 13. April 2018
@3 und nach 2mal hat ihn ploetzlich die lust verlassen? also ich weiss ja nicht
(3) k437304 · 13. April 2018
@2 wer sagt denn das das Einschusslöcher sind? kann ja auch vom Randalierer sein
(2) flowII · 13. April 2018
sind polizeiwaffen nicht eigentlich unterladen oder wie soll man das foto deuten mit den zwei einschuessen in der fensterscheibe?
(1) lone_wolf · 13. April 2018
Kann man verstehen. In der Regel wird auf die Körpermitte geschossen.
 
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