News Wieder legt eine Drohne Frankfurter Flughafen lahm

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 09.05.2019 um 12:49:08 Uhr veröffentlicht:
Wieder legt eine Drohne Frankfurter Flughafen lahm
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Frankfurt/Main (dpa) - Erneut hat eine Drohne den Betrieb am Frankfurter Flughafen lahmgelegt. Nach der Sichtung des Flugobjekts wurde am Donnerstagmorgen der Betrieb am größten deutschen Luftdrehkreuz für fast eine Stunde aus Sicherheitsgründen eingestellt.
Der Vorfall reiht sich in eine lange Reihe von Drohnenalarmen an internationalen Flughäfen. Wegen fehlender Abwehrsysteme gibt es dazu meist keine Alternative.
Laut Deutscher Flugsicherung wurden in Frankfurt 143 Starts und Landungen annulliert, 48 bereits gestartete Flugzeuge seien zu anderen Flughäfen umgeleitet worden. Von der Drohne wie von ihrem Lenker fehlten am Mittag noch jede Spur. Die Bundespolizei hatte den Flugbetrieb in Absprache mit der Flugsicherung um 8.18 Uhr wieder freigegeben, nachdem das Gerät nicht mehr zu sehen war. Wie bei einem vorangegangenen Drohnenalarm Ende März stieg erneut ein Hubschrauber auf, um nach dem Flugkörper zu suchen.
Die aktuelle Drohne sei von mehreren Piloten im Süden des Geländes gesichtet worden, berichtete eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. Es habe sich um ein größeres, rot lackiertes Gerät mit einem Durchmesser von etwa 1,50 Meter gehandelt. Möglicherweise sei es eine Profi-Drohne, die auch Lasten tragen könnte und für die auch außerhalb von Flughäfen eine Aufstiegserlaubnis hätte eingeholt werden müssen. Allein bei der Lufthansa waren rund 15 000 Passagiere von dem Vorfall betroffen.
FDP-Politiker verlangten ein schlüssiges Konzept zur Drohnenabwehr an den Flughäfen. «Die Bundesregierung ist in Sachen Drohnenabwehr untätig. Die jüngsten Vorfälle belegen, dass wir eine eindeutige Kompetenzzuweisung zur Drohnenabwehr benötigen», erklärte der Bundestagsabgeordnete Bernd Reuther. «Die Abwehr mit einer Schusswaffe oder einem Wasserstrahl, wie die Antworten der Bundes- und Landesregierung auf unsere Anfragen vorschlagen, können ja wohl nicht ernsthaft eine Lösung für das wachsende Problem sein. Die Landesregierung muss endlich das Zuständigkeitsmikado beenden», sagte der hessische FDP-Landtagsabgeordnete Stefan Maas.
Der Kasseler Hersteller Dedrone verwies auf zwölf bereits an europäischen Flughäfen installierte Detektionssysteme. Es sei schwer nachvollziehbar, dass erneut ein Hubschrauber losgeschickt worden sei, kritisierte Geschäftsführer Jörg Lamprecht. «Dabei gibt es Systeme, die in der Lage sind, Drohnen zuverlässig zu erkennen und zu orten.»
Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit zeigte sich vorsichtig zu möglichen Abwehr-Konzepten. So könnten Funk-Störsender auch die Systeme der Luftfahrt beeinträchtigen und fest installierte Abwehrwaffen zusätzliche Risiken schaffen, gab Sprecher Jannis Schmitt zu bedenken. Er forderte als ersten Schritt eine bessere Sichtbarkeit der Drohnen über Positionslichter, Funk-Transponder oder eine Signallackierung.
In den Frankfurter Terminals beklagten Fluggäste die Kommunikation des Flughafenbetreibers. «Wir haben uns in drei verschiedenen Schlangen eingereiht und mehr als drei Stunden gewartet. Es gab kaum Durchsagen, was zu tun ist. Ich bin genervt», sagte eine 46-Jährige Amerikanerin auf der Durchreise nach Amsterdam. Auch andere Passagiere sagten, sie hätten Probleme gehabt den richtigen Schalter zu finden, um ihren Flug umzubuchen und so teilweise mehr als vier Stunden warten müssen.
In Deutschland sind Drohnenflüge über Flughäfen verboten - genauso wie über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen. Dort, wo es erlaubt ist, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben und dürfen nicht höher fliegen als hundert Meter. Ausnahmen gibt es auf Modellflugplätzen.
Strafrechtlich handelt es sich laut Bundespolizei um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, der mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft wird. Wird eine große Zahl von Menschen gefährdet, darf die Strafe nicht unter einem Jahr betragen. «So ein Drohnenflug ist keine Kleinigkeit», warnte Sprecher Reza Ahmari mögliche Nachahmer. «Schließlich bestehen konkrete Gefahren für Leib und Leben vieler Menschen.»
Die Deutsche Flugsicherung hat 2018 insgesamt 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert, etwa 80 Prozent mehr als noch 2017. In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind weitere 17 Fälle hinzugekommen. In der Umgebung von Flughäfen seien vergangenes Jahr 125 Fälle gemeldet worden. Die meisten Störungen gab es am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12). 2017 hatte es bundesweit 88 Fälle gegeben. Die Meldungen beruhen allein auf Sichtungen.
 
Das ist keine Drohne sondern ein Q Copter, ist ein maßgeblicher Unterschied.
 
Vor allem, wenn es in einer Turbine eines Airbus verendet, wird der Unterschied extrem relevant sein...
 
Darum ging es gar nicht. Du wolltest wieder mal klugscheissen und bist gegen die Wand gelaufen, aber mit Ausreden und drum herum reden kennst du dich ja aus. Würde ja sagen such dir mal Freunde aber da sehe ich schwarz.

[off topic]...Fakt ist es ist wie gestern es drehte sich um das Wort maßgeblich dessen Sinn du wohl nicht kennst. Heute ging es um eine Drohne und du kommst um mir blöde zu kommen mit einem Q Copter daher, dann geht es plötzlich darum wenn das Teil im Airbus landet, wieder mal das Thema verfehlt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann erkläre dem "dummen Klugscheißer" doch mal den tieferen Unterschied zwischen dem, was landläufig "Drohne" genannt wird und deinem "Q-Copter". Ich bin ja durchaus lernwillig... :roll:

Am Ende ist es aber trotzdem egal. Ferngesteuerte Fluggeräte egal in welcher Größe haben in der Nähe von Verkehrsflughäfen nichts verloren. Punkt. Wie du das Gerät im allgemeinen oder im besonderen nennst ist vollkommen egal. Es stellt sogar eine Straftat dar, solche Dinger so zu verwenden, dass sie den Flugverkehr gefährden können - allein die Möglichkeit der Gefährdung reicht schon. Aber da erzähle ich Dir ja sicherlich ncihts neues, als verantwortungsvoller Drohnenpilot wirst du das natürlich alles genau wissen.
 
Zur Erinnerung ich habe ganz banal erwähnt dass es sich unmöglich um eine Drohne handeln kann. A. 1, 50 groß ergibt B. denn ab einem gewissen Gewicht werden sie anders benannt. Ich sagte auch nicht dass ich dies toll finde, du mit deinem gefasel von wegen strafrechtlich relevant dein Klugscheissen unter beweis stellst..... Bemühe dich nicht, ich werde alles weitere von dir einfach ignorieren. Ein Forum sollte Spaß machen. Na ja konjunktiv.......
 
Also, ich finde mich ganz prima unterhalten - ganz ohne Konjunktiv. Vor allem Deine freundliche Art ist ausgesprochen spaßig. :D


Im Übrigen bezeichnet selbst der Hersteller das Modell als „Drohne“, aber hey - was weiß der schon...
 
Marketinghelden nach einem Teambuilding-Event (*): "Mein Name ist Copter. Drohne Q. Copter."

(*) Hier: James-Bond-Marathon-Weekend