Wie gut muß ich meinen Elektrozähler einsehen können?

schuchi2

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6 Mai 2006
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Hallo,

Ich bin mal wieder mit meinem Hausmeister, sowie der Verwaltung etwas in Clinch geraten, weil wir etwas anderer Meinung sind, inwieweit der Elektrozähler meiner Wohnung einsehbar sein muß.
Die Elektrozähler des Hauses, in welchem ich wohne, befindet sich im Keller dieses Hauses in einem Raum welcher extra verschlossen ist, für mich also nicht frei zugänglich.
Nun war bei mir letztens das alljährliche Zählerablesen für meinen Stromanbieter durch mich angesagt.
Der jetztige Hausmeister (es gab schon andere, und meiner Meinung nach bessere) meinte nur telefonisch, als ich ihn kontaktierte, ich solle den Ablesezettel in den Hausmeisterbriefkasten werfen, er werde mir den Zählerstand ablesen, was ja für mich selber auch noch immer kein Einblick in diesen ist.
Rein zufällig habe ich ihn angetroffen, als er den Stand gerade ablesen wollte, und da haben wir beide erst mal eine leichte Diskussion über die verschlossenen Zähler angefangen.

Nun meine Frage: Inwieweit muß mir mein Elektrozähler(schließlich zahle ich beim Anbieter ja auch Miete dafür) zugänglich sein für mich?
Hat da jemand schon irgendwelche Erfahrungen mit gemacht, und wie sind diese vielleicht entstandenen Konfrontationen ausgegangen?

Allen schon mal ein schönes Wochenende.
 
Du musst jederzeit deinen Zähler einsehen können, warum der das verschließt ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Immerhin ist das DEIN Strom und entweder muss er dir jederzeit und unmittelbar Auskunft geben oder du musst den einsehen können um evtl. einen zu hohen Verbrauch oder heimliche Stromfresser zu entdecken.

Ich würd den jede woche nach dem Zählerstand fragen, denn das ist dein gutes Recht. Irgendwann nervt den das und er schließt nimmer ab :D
 
Ich hatte es mir erst mal monatlich vor genommen.
Das dumme bei der Sache ist nur, der kann alles mögliche aufschreiben, nur nicht den realen Zählerstand.
Ich bin ja auch der Meinung, daß ICH den Zähler jederzeit einsehen muß, aber er ist der Meinung, daß ist nur zu meiner Sicherheit, um vorzubeugen, daß fremde meinen Strom anzapfen.
Ich suche eher was handfestes, daß ich was für die Verwaltung in der Hand habe, denn der Hausmeister handelt ja in deren Interesse.
 
Eigentlich meinte ich damit auch, dass DU deinen Zähler einsehen willst, wöchentlich am Besten. Denn alles was mit dir zu tun hat, darfst du jederzeit einsehen.
 
Seiner Meinung nach brauche ich den nicht sehen, denn er kann mir den Stand ja aufschreiben, und wenn ich nach Feierabend da bin, ist er nicht mehr im Dienst. Ist seine meinung, deshalb suche ich ja was handfestes, um dies vorzuzeigen.
Übrigens: Der Hausmeisterbriefkasten ist zwei Straßen weiter, also noch nicht mal im selben Haus. Da habe ich höchstwahrscheinlich mehr Streß, als er, der wöchentlich sowieso ins Haus kommt, wegen Treppenhausreinigung, und Wochenende habe ich z.B. gar keine Chance.
Ich bin also irgendwie der "in den Hintern gekniffene".
 
Du bist Mieter einer Sache, in dem Fall der Wohnung.
In deinem Vertrag müsste doch was stehen, dass du über die Sache nach
eigenem Ermessen und in vollem Umfang verfügen kannst. (mit den bekannten
Einschränkungen)
Der Stromzähler gehört wie das Klo und das Waschbecken zur Ausstattung
der Mietsache (wenn der Zähler auch nicht direkt dem Vermieter, sondern
den Stadtwerken gehört) und muss somit frei zugänglich sein.

Noch leichter ist das Ganze, wenn deine Sicherungen am Zähler angeschlossen
sind.
 
und wer garantiert dir, dass nicht der hausmeister deinen strom zapft, wenn du das nicht selber überprüfen darfst? :ugly:
 
das_makro schrieb:
Noch leichter ist das Ganze, wenn deine Sicherungen am Zähler angeschlossen
sind.

Diese sind nun zum Glück bei mir in der Wohnung

Über das, wie jeder Zugang haben sollte, bin ich ja der selben Meinung.
Ich nehme mir jetzt mal den Mietvertrag vor. Mal sehen, daß dort irgendetwas darüber vermerkt ist.
 
also

der nutzer braucht den strpmzähler nicht unmittelbar einzusehen, allerdings muss gewährleistet sein, dass im falle eines ausfalls direkter zugriff möglich ist

hingegen der stronlieferant muss immer unmittelbaren zugriff auf den stromzähler haben, was aber gewährleistet werden kann durch:
- ständige erreichbarkeit eines bediensteten der hausverwaltung
- hinterlegung eines schlüssels für den zählerraum beim stromlieferanten

musste ich leider auch kürzlich erfahren, da auch mein zähler versteckt im keller liegt, der aber nur über eine kellerdisco im haus erreichbar ist, ergo für mich quasi nur, wenn die aufhaben (abends also)
für den notfall kann ich einen schlüssel über den vermieter bekommen, das stromunternehmen selber hat einen schlüssel vom vermieter hinterlegt bekommen
 
wittis-web.de schrieb:
also

der nutzer braucht den strpmzähler nicht unmittelbar einzusehen, allerdings muss gewährleistet sein, dass im falle eines ausfalls direkter zugriff möglich ist

hingegen der stronlieferant muss immer unmittelbaren zugriff auf den stromzähler haben, was aber gewährleistet werden kann durch:
- ständige erreichbarkeit eines bediensteten der hausverwaltung
- hinterlegung eines schlüssels für den zählerraum beim stromlieferanten

musste ich leider auch kürzlich erfahren, da auch mein zähler versteckt im keller liegt, der aber nur über eine kellerdisco im haus erreichbar ist, ergo für mich quasi nur, wenn die aufhaben (abends also)
für den notfall kann ich einen schlüssel über den vermieter bekommen, das stromunternehmen selber hat einen schlüssel vom vermieter hinterlegt bekommen


Kann mich ja auch irren, aber zahle ich nicht an den Betreiber ne Miete für den Zähler, und dann kann ich ihn noch nicht mal einsehen, wenn ich möchte?
Demnächst zahle ich noch Miete für das Umspannwerk, weil mein Strom darüber gespeist wird. :ugly:
Leider muß man sich solche Dinge wohl gefallen lassen, oder? Da kann ich doch gar nicht kontrollieren, wieviel Strom ich selbst verbrauche.

Noch mal kurz erwähnt: Vor etwa einem Jahr wurde ein Unternehmen vom Stromversorger beauftragt, die Zähler auszuwechseln.
Dieser kam dann an, und wunderte sich, daß ich ihm sagte, daß die Zähler ja im Keller seien, und er sich an die Verwaltung wenden müsse. Nun mußte er halt unverrichteter Dinge wieder abziehen. Wer trägt nun diese Kosten? Der Mieter.
 
du hast es falsch verstanden#

du hast ein recht, deinen zähler einzusehen
du meldest das an, sagst dem hausmeister, ich will den zähler einsehen, dann muss er es dir ermöglichen

du hast aber kein anrecht, ständig ungehindert drauf zugreifen zu dürfen
 
muss ich witti leider widersprechen, oder es ist von energiegesellschaft zu energiegesellschaft verschieden..
wir hatten auch so n mieter hier der seinen keller verriegelt hat, allerdings sind da die stromzähler drin und als stadtwerke zum ablesen kam haben die die tür aufgebrochen auf kosten der vermieterin, haben uns aber gleichzeitig gesagt das wir n recht drauf haben den einsehen zu dürfen um z.b. tägliche verbrauchsstatistiken zur optimierung des verbrauchs zu erfassen.
soll angeblich auch irgendwo in den agb stehen.
 
schuchi2 schrieb:
Noch mal kurz erwähnt: Vor etwa einem Jahr wurde ein Unternehmen vom Stromversorger beauftragt, die Zähler auszuwechseln.
Dieser kam dann an, und wunderte sich, daß ich ihm sagte, daß die Zähler ja im Keller seien, und er sich an die Verwaltung wenden müsse. Nun mußte er halt unverrichteter Dinge wieder abziehen. Wer trägt nun diese Kosten? Der Mieter.

die kosten trägt der versorger (stromanbieter) und schlägt diese natürlich auf seinen strompreis.

ruf doch einfach mal bei deinem stromversorger an und frage nach wegen deinem zähler.
 
kath schrieb:
soll angeblich auch irgendwo in den agb stehen.

in den agb
aber es gibt KEINE gesetzliche vorschrift dazu...

kannst ja mal suchen, ob sich das schon geändert hat, stünde dann im energiewirtschaftsgesetz oder in der din vde (der vorschriftensammlung für alles mit elektrischer energie)

das sind die beiden grundlagen, die für die regelungen mit dem strom dienen

und eben in der din vde steht / stand (zumindest 2003) dass das e-werk zwar immer drauf zugreifen muss, nicht aber der energieabnehmer
 
Ich würde einfach mal beim Energieversorger nachfragen. Die haben ihre Kundenberater schließlich nicht als Deko und sollten genaue Auskunft geben können was Sache ist und wo es steht. ;)