Hallo @wittis-web.de
Du hast im Vertrag die Denic Richtlinien bei .de Domains Unterzeichnet. Dies ist Richtlinige für alle Provider. Und dort ist der Knackpunkt auf denic zu suchen.
https://www.denic.de/de/bedingungen.html
§7. Abs 4
Hier ein Auszug aus dem Gesetz. Eine Domain ist eine Leistung!
Du wünscht über deinen Provider eine Registrierung deiner de Domain über denic! Ist diese Registrierung erbracht, so ist auch die Leistung (beendet) Vollzogen!
Das Gesetz wird oft Missverstanden. Jeder hat Recht nach Abschluss eines Vertrages 14 tage davon wieder auszusteigen. Aber keiner Hat dadurch Recht Leistungen unentgeltlich in Anspruch zu nehmen. Das wird oft Missverstanden.
Das heist, habe ich eine Domain Registriert, so habe ich auch schon eine Leistung vollzogen. Ich kann zwar dennoch aussteigen, muss aber die Leistung bezahlen!
Für mich bedeutet das, der Provider wird nach der Vertagslaufzeit alle kpndigen. Bzw. vermute ich das, oder einen anderen Preis vorschlagen. Ziel denke ich, war die Kunden billig anzulocken, aber ich vermute das nur, kann auch anders sein. Jedenfalls wollte ich das nur mal aufklären.
Du hast im Vertrag die Denic Richtlinien bei .de Domains Unterzeichnet. Dies ist Richtlinige für alle Provider. Und dort ist der Knackpunkt auf denic zu suchen.
https://www.denic.de/de/bedingungen.html
§7. Abs 4
Hier ein Auszug aus dem Gesetz. Eine Domain ist eine Leistung!
Laut Fernabsatzgesetz können Sie Ihre Willenserklärung, welche Sie bei Vertragsabschluß einwilligen müssen, mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung per Post (Poststempel) oder per Fax des Widerrufs. Ein Widerruf per E-Mail kann technisch leider nicht anerkannt werden.
Das Widerrufsrecht erlischt jedoch bei individuelen Waren bzw. Dienstleistungensverträgen, wenn der Kunde eine sofortige Durchführung des Auftrages bzw. die Erbringung der Dienstleistung wünscht.
Gesetzestext zum Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzsverträgen BGB §312d ist nachzulesen unter
Du wünscht über deinen Provider eine Registrierung deiner de Domain über denic! Ist diese Registrierung erbracht, so ist auch die Leistung (beendet) Vollzogen!
Das Gesetz wird oft Missverstanden. Jeder hat Recht nach Abschluss eines Vertrages 14 tage davon wieder auszusteigen. Aber keiner Hat dadurch Recht Leistungen unentgeltlich in Anspruch zu nehmen. Das wird oft Missverstanden.
Das heist, habe ich eine Domain Registriert, so habe ich auch schon eine Leistung vollzogen. Ich kann zwar dennoch aussteigen, muss aber die Leistung bezahlen!
Für mich bedeutet das, der Provider wird nach der Vertagslaufzeit alle kpndigen. Bzw. vermute ich das, oder einen anderen Preis vorschlagen. Ziel denke ich, war die Kunden billig anzulocken, aber ich vermute das nur, kann auch anders sein. Jedenfalls wollte ich das nur mal aufklären.
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