News US-Arbeitgeber könnten bald Trinkgelder einsammeln dürfen

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 23.12.2017 um 16:20:36 Uhr veröffentlicht:
US-Arbeitgeber könnten bald Trinkgelder einsammeln dürfen
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Washington (dpa) - Die Regierung von US-Präsident Donald Trump erwägt nach Angaben der «New York Times» eine neue Regelung für den Umgang mit Trinkgeldern in Restaurants und anderen Einrichtungen.
Demnach hat das Arbeitsministerium kürzlich einen Vorschlag vorgelegt, nach dem die Arbeitgeber die völlige Kontrolle über die Gelder erhalten könnten. Sie hätten dann das Recht, diese zu sammeln und zu benutzen, wofür sie es wollen - solange alle ihre Angestellten wenigstens den Mindestlohn beziehen.
Der Mindestlohn liegt bei 7,25 Dollar (etwa 6,10 Euro) pro Stunde, in einigen Staaten und Städten höher. Die 3,2 Millionen Amerikaner, die als Kellner, Kellnerinnen oder Bartender arbeiten, zählen der Zeitung zufolge zu den am schlechtesten bezahlten Arbeitskräften in den USA: Ihr Stundenlohn lag demnach im vergangenen Jahr durchschnittlich bei 9,61 Dollar.
Trinkgelder stellen einen wesentlichen Teil ihrer Einkünfte dar: Es ist daher üblich, dass Kunden in den USA weitaus tiefer dafür in die Tasche greifen als in den meisten anderen Ländern. Die Faustregel liegt bei 15 bis 20 Prozent des Rechnungsbetrages, in Deutschland sind es ungefähr 10 Prozent.
Ministeriumsbeamte argumentieren der «New York Times» zufolge, dass die mögliche neue Regel es Restaurantbetreibern erlauben würde, einen Teil der Trinkgelder Tellerwäschern oder auch Köchen zukommen zu lassen - besonders Geringverdienenden, die im Hintergrund arbeiten. Aber die Zeitung weist darauf hin, dass der Vorschlag keine derartige Verpflichtung für die Arbeitgeber enthalte.
Es stünde ihnen demnach auch frei, alles Geld zu behalten oder es für Verbesserungen ihres Restaurants auszugeben. Und davon, so wird dem Blatt zufolge argumentiert, würden die Arbeitnehmer ja auch potenziell profitieren. Außerdem würde es der US-Wirtschaft dienen.
 
Ich finde, das Sie das machen sollten!
Allerdings sollten Sie dann auch dazu verpflichtet werden einen angemessenen Lohn zahlen zu müssen.
Sollten dann unstimmigkeiten von Seiten der Prüfer gefunden werden, dann haften die Betreiber auch mit Ihrem Privaten Vermögen ohne das es längere gerichtliche Auseinandersetzungen gibt, die für den Arbeitnehmer kostenfrei sein sollten.