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- 25 April 2006
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Folgende News wurde am 28.07.2014 um 20:14:00 Uhr veröffentlicht:
Urteil: Lästige Katze von Nachbars Garten rechtfertigt Mietminderung
Shortnews
Urteil: Lästige Katze von Nachbars Garten rechtfertigt Mietminderung
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In einem Urteil des Potsdamer Amtsgericht wurde der Vermieter einer Erdgeschosswohnung aufgefordert, den Katzenbesuch von nebenan in seinem Garten größtmöglich einzuschränken. Zunächst versuchte der Vermieter der Erdgeschosswohnung die Klagen seines Mieters über die Katzenbelästigung zurückzuweisen, mit der Begründung, dies sei die Sache seines Mieters, das Problem mit dem Nachbarn zu regeln. Das Gericht sprach jedoch dem Vermieter diese Aufgabe zu. Sollte der Vermieter den Katzenbesitzer nicht zur Vermeidung der lästigen Störungen bewegen können - also die täglichen Besuche auf der Terrasse und das Eindringen durch die dort offene Türe zu unterlassen - könne sein Mieter eine Mietkürzung vornehmen. Der Wohnwert wäre eingeschränkt.