towercrew69
Well-known member
- 4 Mai 2006
- 110
- 7
Hallo zusammen
ich hab am 24.03. ein Vetrag zur "Verbindlichen Bestellung" eines Autos unterschrieben.
Es handelt sich dabei um einen Neuwagen.
Da ich das alte Auto abwracken wollte und dieser erst ab dem 12.04.09, ein Jahr auf mich angemeldet ist, bot uns der Händler an, den Neuwagen vorrübergehend mit Kurzkennzeichen zufahren, damit ich in den genuss der Abwrackprämie komme. Diese gibt es ja erst, wenn der alte Wagen ein Jahr auf mich zugelassen war.
Gesagt, getan
1 Woche später haben wir das Auto abgeholt und waren auch zufrieden. Jedoch stellten wir direkt zwei Mängel fest.
Diese sollten bei Abholung der neuen Kurzkennzeichen beseitigt werden. Dies geschah jedoch nicht.
Wir bekamen zwar neue Kurzkennzeichen, die Mängel sollten aber erst beim nächsten Mal behoben werden. Soweit so gut.
Dann stellte sich aber herraus, dass ein neues Schloss bestellt werden muß und wir darauf warten müssen.
Also hat der Händler beschlossen, den Neuwagen beim Händler zulassen und wir bekamen einen Leihwagen mit. (Das Autohaus, liegt 50Km von uns enfernt )
Bis heute, sind die Mängel noch immer nicht behoben.
Jetzt meine Frage, ab wann gilt für mich der Kaufvertrag und somit das Widerrufsrecht?
Angemeldet ist der Wagen ja noch auf das Autohaus, über die Kurzkennzeichen.Bzw. seit gestern auf mich angemeldet.
Würde echt gerne das ganze Stornieren. Wenn es jetzt schon so problematisch beginnt, hab ich wirklich keine Lust noch länger in diesem Autohaus Kunde zu sein
Ich kenne das mit dem Widerruf so, dass die Frist mit Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt, jedoch weiss ich nicht, ob man beim Autokauf eine Auftragsbestätigung erhält.
ich hab am 24.03. ein Vetrag zur "Verbindlichen Bestellung" eines Autos unterschrieben.
Es handelt sich dabei um einen Neuwagen.
Da ich das alte Auto abwracken wollte und dieser erst ab dem 12.04.09, ein Jahr auf mich angemeldet ist, bot uns der Händler an, den Neuwagen vorrübergehend mit Kurzkennzeichen zufahren, damit ich in den genuss der Abwrackprämie komme. Diese gibt es ja erst, wenn der alte Wagen ein Jahr auf mich zugelassen war.
Gesagt, getan
1 Woche später haben wir das Auto abgeholt und waren auch zufrieden. Jedoch stellten wir direkt zwei Mängel fest.
Diese sollten bei Abholung der neuen Kurzkennzeichen beseitigt werden. Dies geschah jedoch nicht.
Wir bekamen zwar neue Kurzkennzeichen, die Mängel sollten aber erst beim nächsten Mal behoben werden. Soweit so gut.
Dann stellte sich aber herraus, dass ein neues Schloss bestellt werden muß und wir darauf warten müssen.
Also hat der Händler beschlossen, den Neuwagen beim Händler zulassen und wir bekamen einen Leihwagen mit. (Das Autohaus, liegt 50Km von uns enfernt )
Bis heute, sind die Mängel noch immer nicht behoben.
Jetzt meine Frage, ab wann gilt für mich der Kaufvertrag und somit das Widerrufsrecht?
Angemeldet ist der Wagen ja noch auf das Autohaus, über die Kurzkennzeichen.Bzw. seit gestern auf mich angemeldet.
Würde echt gerne das ganze Stornieren. Wenn es jetzt schon so problematisch beginnt, hab ich wirklich keine Lust noch länger in diesem Autohaus Kunde zu sein
Ich kenne das mit dem Widerruf so, dass die Frist mit Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt, jedoch weiss ich nicht, ob man beim Autokauf eine Auftragsbestätigung erhält.
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