Problem Nebenkostenabrechnung

Stonebroke

klammUrgestein
10 Juni 2006
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Wie jedes Jahr habe ich wieder mein Problem mit der Nebenkostenabrechnung.

Dieses Mal für das Jahr 2010 hinsichtlich Wasserverbrauch, Entwässerung und Hochwasserschutz.

Zum Wasserverbrauch und Entwässerung:
Das gute Glück in meinem bewohnten 8 Parteien-Haus ist, dass jeder über seine eigene Wasseruhr verfügt. Doch nun soll sich mein Wasserverbrauch verdoppelt haben, was in meinen Augen nicht sein kann. Nachdem ich dies bei der Hausverwaltung beanstandet hatte, sagte man mir, es seien Ende 2010 die Wasseruhren ausgetauscht worden. Schriftlich wurde darüber niemand im Haus informiert.

Alle Wasseruhren der einzelnen Mietparteien befinden sich im Heizungskeller, dessen Türe immer verschlossen ist. Eine Ablesung ist meinerseits nie nachvollziehbar. Ebenso konnte ich den Endstand beim Austausch nicht ablesen.

Was kann ich bei diesem Posten unternehmen? Behält die Stadtwerke solche ausgemusterten Zähler zurück, oder führt sie darüber Buch zu den einzelnen Ständen? Landen die Zähler direkt in den Schrott? Oder ist es Umfug von der Hausverwaltung und die Zähler der einzelnen Parteien bleiben auf Ewig, weil die Stadtwerke nur über die Haupt-Wasseruhr abrechnet?

Hochwasserschutz:
Dieser Posten trat erstmals in der Abrechnung 2009 auf. In den vorherigen Jahren nie. Dieser belief sich erstmals 2009 auf 120 EUR. Dieses Jahr schlug er mit 240 EUR zu Buche. Auf mein Fragen bei der Hausverwaltung hieß es, das eine Rechnung aus den Jahr 2008 sehr verspätet 2010 nachgeliefert wurde, und diese nun mit der Abrechnung 2010 mit beigerechnet wurde.

Darf man sowas? Denn mir ist nur bekannt, dass die tatsächlichen angelaufenen Kosten für 2010 auch nur in der Abrechnung 2010 aufgeführt werden dürfen. Oder ist dies ausserhalb der Vertretbarkeit des Eigentümers (bzw. Verwaltung), welche eine Verjährung nach 12 Monaten nichtig macht?
 
Das ist natürlich eine recht schwierige Thematik die sich nicht so ohne weiteres beantworten lässt. In jedem Fall sind die aufgeführten Kosten durch §2 BetrKV umlagefähig, so dass du bezüglich des Inhalts der Kosten keine handhabe hast.

Leider kommt die Betriebskostenabrechnung in vielen Fällen, wie auch bei dir, immer gegen Ende des nächsten Jahres. Welche Maßnahmen in 2010 tatsächlich durchgeführt wurden lässt sich nur schwer nachvollziehen. M.E. wirst du wohl die Kosten tragen müssen.
 
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Was kann ich bei diesem Posten unternehmen? Behält die Stadtwerke solche ausgemusterten Zähler zurück, oder führt sie darüber Buch zu den einzelnen Ständen? Landen die Zähler direkt in den Schrott? Oder ist es Umfug von der Hausverwaltung und die Zähler der einzelnen Parteien bleiben auf Ewig, weil die Stadtwerke nur über die Haupt-Wasseruhr abrechnet?
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In diesem Fall würde ich einen Mieterschutzverein empfehlen! ;)

Soweit mir bekannt, verhält es sich mit den Wasseruhren so:
Dir muss auf verlangen die Möglichkeit gegeben werden zum ablesen der Uhren o. Zähler. -> Terminvereinbarung

Die Wasserwerke sind nur für den Anschluß und die erste Verbrauchsuhr zuständig. Über diese wird mit dem Vermieter(Eigentümer) abgerechnet.

Alles danach ist dann Eigentümersache, was nicht heißt das der Vermieter dich nicht informieren muss bei einem Tausch. Er muss sich auch sonst an alle Vorschriften/gesetzliche Regelungen halten(zB.nur geeichte Zähler verwenden,ect.).
 
Das ist eine schwere Sache..

Also Fakt ist das die Hauptwasseruhr den Stadtwerken gehört.
Die daran angeschlossenen Unteruhren sind Privat und gehören zum Haus.
Die Unteruhren sollten regelmäßig gewechselt werden, müssen aber nicht. Meistens macht man das erst wenn ein zu großer unterschied zwischen den beiden Uhren existiert.

Weiterhin kannst du verlangen das du die Uhr in Begleitung mit dem Hausmeister ablesen kannst. Du musst da aber jedes mal den Hausmeister anrufen...
Das der Raum abgeschlossen ist, ist leider üblich da sonst ein anderer Nachbar dir den Strom abschalten könnte..

Nun kommt das Schwierige, ich glaube, würde die Verwaltung anschreiben und beweise anfordern. Immerhin müssen die ihre Abrechnung beweisen können.
 
Es ist übrigens ein Irrglaube, dass man nur den Wasserverbrauch zahlen muss, den man selber verbraucht hat.
Kaltwasser, welches z.B. für Gartenbewässerung verbraucht wurde, muss jeder Mieter anteilig zahlen - auch wenn man kein Anrecht auf Gartennutzung hat.
Wenn der Wasserzähler in einem verschlossenen Raum ist, kannst du - wie schon mehrfach gesagt - nach Terminabsprache den Zähler ablesen. Das darfst du, da der Vermieter den Zähler als Grundlage für seine NK-Abrechnung benutzt. Außerdem kannst du Kopien der Rechnungen der Stadtwerke verlangen.