Ich bin gerade dabei für einen Bekannten Recherche in Sachen Tarifrecht zu betreiben.
Die Situation ist folgende:
- der Betrieb ist im Arbeitgeberverband
- die Mehrheit der Beschäftigten ist gewerkschaftlich organisiert
- der Betrieb ist angeblich wirtschaftlich angeschlagen, muss sparen
- der betroffene Arbeitnehmer ist NICHT in der Gewerkschaft
- es gibt eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag
- der Tariflohn darf um maximal 8 Prozent unterschritten werden
- der betroffene Arbeitnehmer verdient laut Vertrag Tariflohn + außertarifliche Zulage
- der Arbeitgeber zieht nun Öffnungsklausel und senkt die Bezüge um 8 Prozent
- die gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter haben zugestimmt
Nun die Frage:
Die betroffene Person hat ja im Vertrag stehen dass sie den Tariflohn laut Chemie-Tarif erhält und zusätzlich eine außertarifliche Zulage. Nun wurde ja die Öffnungsklausel mit Zustimmung der Belegschaft zur Anwendung gebracht so dass dies einer Betriebsvereinbarung nahe kommt. Diese müsste ja eigentlich für den nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer nicht zutreffend sein da er an dieser ja keine Mitwirkungsmöglichkeit hatte. Außerdem steht im Vertrag ja nicht dass er den Lohn gem. Betriebsvereinbarung erhält sondern den laut Tarifvertrag für die Chemie.
Ich habe schon Stunden gegooglet und konnte hierzu keine genaueren Infos finden. Die Frage ist ob der betroffene Arbeitnehmer die Kürzung rechtlich gesehen hinnehmen muss oder ob es sich dabei um eine einseitige Nachteilige Änderung des Vertrags handelt welche nur mit einer Änderungskündigung oder Zustimmung des Arbeitnehmers möglich wäre.
Ich weiss das hier einige schlaue Köpfe unterwegs sind die sich auch mit Arbeitsrecht / Vertragsrecht usw. auskennen. Vielleicht ist ja jemand dabei der mir kurz seine Meinung zu dem Thema sagen kann und vielleicht etwas ausführen kann wie er dazu gekommen ist.
Die Situation ist folgende:
- der Betrieb ist im Arbeitgeberverband
- die Mehrheit der Beschäftigten ist gewerkschaftlich organisiert
- der Betrieb ist angeblich wirtschaftlich angeschlagen, muss sparen
- der betroffene Arbeitnehmer ist NICHT in der Gewerkschaft
- es gibt eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag
- der Tariflohn darf um maximal 8 Prozent unterschritten werden
- der betroffene Arbeitnehmer verdient laut Vertrag Tariflohn + außertarifliche Zulage
- der Arbeitgeber zieht nun Öffnungsklausel und senkt die Bezüge um 8 Prozent
- die gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter haben zugestimmt
Nun die Frage:
Die betroffene Person hat ja im Vertrag stehen dass sie den Tariflohn laut Chemie-Tarif erhält und zusätzlich eine außertarifliche Zulage. Nun wurde ja die Öffnungsklausel mit Zustimmung der Belegschaft zur Anwendung gebracht so dass dies einer Betriebsvereinbarung nahe kommt. Diese müsste ja eigentlich für den nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer nicht zutreffend sein da er an dieser ja keine Mitwirkungsmöglichkeit hatte. Außerdem steht im Vertrag ja nicht dass er den Lohn gem. Betriebsvereinbarung erhält sondern den laut Tarifvertrag für die Chemie.
Ich habe schon Stunden gegooglet und konnte hierzu keine genaueren Infos finden. Die Frage ist ob der betroffene Arbeitnehmer die Kürzung rechtlich gesehen hinnehmen muss oder ob es sich dabei um eine einseitige Nachteilige Änderung des Vertrags handelt welche nur mit einer Änderungskündigung oder Zustimmung des Arbeitnehmers möglich wäre.
Ich weiss das hier einige schlaue Köpfe unterwegs sind die sich auch mit Arbeitsrecht / Vertragsrecht usw. auskennen. Vielleicht ist ja jemand dabei der mir kurz seine Meinung zu dem Thema sagen kann und vielleicht etwas ausführen kann wie er dazu gekommen ist.