News Notwehr: Gericht verurteilt Helfer von Prügelopfer zu einer Freiheitsstrafe

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 12.02.2016 um 18:17:00 Uhr veröffentlicht:
Notwehr: Gericht verurteilt Helfer von Prügelopfer zu einer Freiheitsstrafe
Shortnews

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat einen 22-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er bei der Unterstützung eines Prügelopfers einen Menschen verletzte.

Die umstrittene Tat ereignete sich vor einer Gaststätte, als ein Mann von einer Gruppe Jugendlicher zusammengeschlagen wurde. Der Angeklagte griff ein und verletzte dabei einen der Schläger. Zeugen bestätigten die Aussage des aus Notwehr handelnden Mannes.


Die Richterin sah in dem Vorgehen des Angeklagten das Ausmaß der Nothilfe überschritten und bestrafte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten und zwei Wochen Haft auf Bewährung. Er ist nun vorbestraft.
 
Hier mal ein Bericht, über die ganze Sache: Link

"Auch die Richterin zweifelt nicht daran, dass der Angeklagte tatsächlich helfen wollte, geht aber davon aus, dass er dabei weit übers Ziel hinaus geschossen ist. In ihren Worten: „Das Ausmaß dieser Nothilfe war so nicht erforderlich.“ Dass ein Gericht eine Strafe verhängt, nachdem die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert hat, ist eine Seltenheit."

Solche Geschichten / Urteile sind echt ein Armutszeugnis in meinen Augen. Zumal selbst die Staatsanwaltschaft doch im Endeffekt auch gefordert hat, den frei zu sprechen. Aber nein, Frau Richterin verpasst dem Helfer erstmal eine wunderbare Strafe ...

Würd mich mal interessieren, wie man denn in so einer aktuellen Notsituation am besten handelt, um nicht völlig der Gearschte dann zu sein. Wegschauen und weitergehen ? Geht nicht, macht man sich selber strafbar. Hingehen und die netten Leute die den Kerl da am Fussboden zusammen treten lieb darum bitten, aufzuhöhren ? Könnte man machen, aber ich glaub 1 Minute später liegt man dann eher mit am Boden. Die Polizei rufen ? Klasse, die kommen dann in einer Viertel Stunde und ggf ist das Opfer dann schon tot.
 
Wie man im konkreten Fall handeln sollte, wird die Richterin wohl in ihrem Urteil erklären (müssen).

Im übrigen fehlen hier sicher noch Tatsachen (siehe auch meine Posts im Kommentarbereich). Ohne diese zu kennen, ist es meines Erachtens vermessen, sich ein Urteil zu blden.
 
Wie man im konkreten Fall handeln sollte, wird die Richterin wohl in ihrem Urteil erklären (müssen).
warum sollte sie das erklären müssen?

Im übrigen fehlen hier sicher noch Tatsachen (siehe auch meine Posts im Kommentarbereich). Ohne diese zu kennen, ist es meines Erachtens vermessen, sich ein Urteil zu blden.

Die Berichte sind so umfangreich, das hier wohl eher keine Tatsachen fehlen. Mal ganz davon abgesehen, das die Staatsanwaltschaft zur selben Überzeugung gekommen ist, wie die Verteidigung.

Ich denke der Grund ist recht simpel, wenn der Junge freigesprochen wäre, hätte man die Ermittlungsfehler erklären müssen, so hat alles seine Richtigkeit. Sicher ist, das der sich in Zukunft nicht mehr einmischt und lieber wegsieht, wenn jemand totgeschlagen wird.....
 
warum sollte sie das erklären müssen? [...]

Weil jedes Urteil anhand der festgestellten Tatsachen begründet werden muss. Insbesondere wenn die Richterin, wie hier von den Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft abweichen will, muss sie sich auch mit deren Auffassungen beschäftigen. Im konkreten Fall muss sie daher begründen, warum es sich um ein Überschreiten der Nothilfegrenzen handelt, also was der Angeklagte noch hätte tun dürfen. Diesen Aufwand würde sie im Übrigen sicher scheuen, wenn sie nicht von ihrer Entscheidung überzeugt wäre. Bei einem Freispruch mit Verzicht auf Rechtsmittel hätte sie sich nämlich die Begründung sparen können. ;)

Die Berichte sind so umfangreich, das hier wohl eher keine Tatsachen fehlen. Mal ganz davon abgesehen, das die Staatsanwaltschaft zur selben Überzeugung gekommen ist, wie die Verteidigung. [...]

:yawn: Hast Du schon einmal eine strafrechtliche Ermittlungsakte gesehen? Die passt nicht in einen Zeitungsartikel.

[...] Ich denke der Grund ist recht simpel, wenn der Junge freigesprochen wäre, hätte man die Ermittlungsfehler erklären müssen, so hat alles seine Richtigkeit. [...]

So ist es schön einfach, nicht wahr?
Die Richterin wird in diesem Fall etwas mehr Arbeit mit ihrem Urteil haben als Du. ;)

[...] Sicher ist, das der sich in Zukunft nicht mehr einmischt und lieber wegsieht, wenn jemand totgeschlagen wird.....

Naja, wenn er sich gerne prügelt, was ja in den "umfangreichen Berichten" angedeutet wurde, dann vielleicht doch? Wer weiß... :biggrin:
 
Weil jedes Urteil anhand der festgestellten Tatsachen begründet werden muss.

Aber nicht damit, wie er sich hätte verhalten müssen

Insbesondere wenn die Richterin, wie hier von den Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft abweichen will, muss sie sich auch mit deren Auffassungen beschäftigen. Im konkreten Fall muss sie daher begründen, warum es sich um ein Überschreiten der Nothilfegrenzen handelt, also was der Angeklagte noch hätte tun dürfen. Diesen Aufwand würde sie im Übrigen sicher scheuen, wenn sie nicht von ihrer Entscheidung überzeugt wäre. Bei einem Freispruch mit Verzicht auf Rechtsmittel hätte sie sich nämlich die Begründung sparen können. ;)

Es ist für sie überhaupt kein zusätzlicher Aufwand, dieses Urteil zu begründen. Ganz im Gegenteil, es wäre problematisch, wenn man erklären muß warum Zeugenberichte fehlen und warum jemand in U-Haft sitzt zusätzlich zur Entschädigung, die bei einem Freispruch fällig wäre, so aber nicht.



:yawn: Hast Du schon einmal eine strafrechtliche Ermittlungsakte gesehen? Die passt nicht in einen Zeitungsartikel.
Ist ja interessant. Ein Zeitungsbericht kann man unendlich lang gestalten. Unabhängig davon sind Ermittlungsakten oft gar nicht so umfangreich, wie du denkst


So ist es schön einfach, nicht wahr?
Die Richterin wird in diesem Fall etwas mehr Arbeit mit ihrem Urteil haben als Du. ;)
Mag sein und sie beschäftig durch ihr FEHLURTEIL ein weiteres Gericht, welchen dieses Urteil aufheben wird. Kostet nur das Geld der Staatskasse und damit des Steuerzahlers.



Naja, wenn er sich gerne prügelt, was ja in den "umfangreichen Berichten" angedeutet wurde, dann vielleicht doch? Wer weiß... :biggrin:
Angedeutet von "prügeln"wurde gar nichts in den Berichten, sondern das er angeblich wegen Körperverletzung schon einmal mit dem Gesetz zu tun hatte. Inwiefern steht gar nicht da, vielleicht hat er mal einen Verkehrsunfall verursacht mit Verletzten, wer weiß das schon.
 
Da Du ja schon alles weißt, erübrigt sich die Diskussion. :D

Viel Spaß noch in Deiner Welt. :winke:
 

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