Lehrer haben uns Filmtape weggenommen, wie vorgehen?

Amanos

Well-known member
ID: 83221
L
1 Mai 2006
244
7
Hallo,

wir waren diese Woche auf Klassenfahrt, 11. Klasse.

Wir haben die Lehrer gefilmt wie sie in unsere Zimmer gekommen sind,

sie kamen dann am letzten Tag und wollten das Tape weil sie meinten das sie nicht gefilmt werden wollen und wir eine Erlaubnis bräuchten um die zu Filmen ...

Wie siehts da aus?
Was sollen wir da machen?
Wir wollen das Tape wieder, sind auch noch paar andere Sachen drauf die nicht umbedingt für die Augen des Lehrers bestimmt sind :ugly:

Danke
 
1. sowas erst garnicht abnehmen lassen
2. ihr müsst prinzipiell nur die stellen löschen wo er druf is denk ich mal. wenn überhaupt! weil er ist keine persönlichkeit die in der öffentlichkeit steht!
-->sagen wenn er es nicht rausrückt werdet ihr rechtliche schritte gegen ihn einleiten:ugly:
ihr könnt ja a erstmal zum direktor gehn! und du kannst argumentieren dass du nich willst dass er bilder von dir hat!
 
krasskan schrieb:
2. ihr müsst prinzipiell nur die stellen löschen wo er druf is denk ich mal. wenn überhaupt! weil er ist keine persönlichkeit die in der öffentlichkeit steht!
-->sagen wenn er es nicht rausrückt werdet ihr rechtliche schritte gegen ihn einleiten:ugly:
Falsch. Natürlich hat geniessen die Lehrer auch im nicht privaten Bereich (also auch ausserhalb von zuhause etc) Persönlichkeitsrecht wie jeder andere auch.
Seid halt kooperativ und versprecht, die Stellen zu löschen (oder tuts vor ihren Augen), dann bekommt ihr das Tape sicherlich wieder.
 
Naja nur das Prob ist das wir die Stellen von ihnen großräumig überstpielen müssten, gibt dann immer wieder irgendwelche Leute die sich "Positiv" über die Lehrer auslassen oder mit ner Flasche Alk dastehen etc. :ugly:


naja glaube kaum das die uns glauben wenn wir sagen wir überspulen das :D

Die denken nach der Fahrt so schlecht von uns :ugly:


Danke Leute
 
Amanos schrieb:
Die denken nach der Fahrt so schlecht von uns
Also ein reines Gelage! :roll:

Ehrlich gesagt kann man die Lehrer auch verstehen. Meinst du denn macht das Spaß mit einer Horde von besoffenen Schülern auf Klassen- bzw. Kursfahrt zu fahren? Logisch, dass da dann eine gereizte Stimmung herrscht.

Zum Direktor zu gehen wird wenig Sinn machen, da sich die Lehrer das Video sicher ansehen werden und sich ihren Teil dazu denken.

Und rechtliche Schritte... :think:
Hat man denn dagegen überhaupt etwas in der Hand? Die Lehrer haben schließlich Aufsichtspflicht und wohl auch das Recht, Gegenstände einzusammeln.
 
hfkb schrieb:
Und rechtliche Schritte... :think:
Hat man denn dagegen überhaupt etwas in der Hand? Die Lehrer haben schließlich Aufsichtspflicht und wohl auch das Recht, Gegenstände einzusammeln.

also

1. das tape und das daarauf produzierte stellt zunächst mal das eigentum der schüler dar

2. die leher sind aufsichtspersonen, weisungsbefugt, aber nicht der gesetzliche vormund, daher keine habe über das eigentum

3. das tape muss zunächst mal, ohne irgendwelche forderungen an die schüler ausgehändigt werden, die forderungen können die lehrer danach geltend machen, aber da gibt es wieder probleme dazu

die schüler haben ein recht auf ihre privtsphäre, der lehrer müsste anklopfen und sich anmelden, sofern das nicht geschehen, sind die filmszenen nicht wirklich rechtlich belangbar, weil die lehrer ins bild kamen, ohne vorherige kenntnis der schüler, und da gibt es irgendwas mit zufallsbilder, etc... (müsste man genau nach suchen gehen)

also alles in allem sind die lehrer zunächst mal verpflichtet, das band herauszurücken,m und zwar OHNE dass die es sich angeschaut haben!
 
hi

also

euer lehrer darf das tape bis ende des schuljahres behalten, darf es aber nicht ansehen oder euch deswegen in der schule benachteiligen
 
tigerdevil schrieb:
also

euer lehrer darf das tape bis ende des schuljahres behalten, darf es aber nicht ansehen oder euch deswegen in der schule benachteiligen

darf er nicht!

der lehrer hat, wie jeder mensch auf der welt, nicht das recht, sich eigentum anderer leute anzueigen, das ist, wie bei allen anderen auf der welt auch, diebstahl!

er ist nur die aufsichtsperson, nicht der vormund
nur der gesetzliche vormund darf über das eigentum verfügen, nicht der lehrer
 
Hotwave schrieb:
Selten sowas unwahres gehört o_O

naja, blauäugig eben

das ist das, was die lehrer den schülern gerne erzählen

aber rechtlich ist es nunmal diebstahl

habe damit schon einige lehrer in die röte getrieben, habe in meiner schulzeit nichts abgegeben, und wenn der noch so getobt hat :evil:
 
1. bin ich schon aus der schule draußen

2. steht es in der schulordung (musste die oft genug abschreiben :) )

3. lasst eure beleidigungen stecken, sonst bekommt ihr blaue augen, ich hasse es nämlich gleich blöd angefahren zu werden

4. wäre ich lehrer würde ich es auch nicht dulden, dass ich gefilmt werde etc.
denn wer sagt denn dass der lehrer nicht geklopft hat. wenn kerle u weiber im suff party machen hören die nämlich null nada niente:)

5. ich lach mich schlapp. n schüler zeigt nen lehrer an wegen tape wegnehmen.. wie lustig
 
tigerdevil schrieb:
1. bin ich schon aus der schule draußen

2. steht es in der schulordung (musste die oft genug abschreiben :) )

3. lasst eure beleidigungen stecken, sonst bekommt ihr blaue augen, ich hasse es nämlich gleich blöd angefahren zu werden

4. wäre ich lehrer würde ich es auch nicht dulden, dass ich gefilmt werde etc.
denn wer sagt denn dass der lehrer nicht geklopft hat. wenn kerle u weiber im suff party machen hören die nämlich null nada niente:)

5. ich lach mich schlapp. n schüler zeigt nen lehrer an wegen tape wegnehmen.. wie lustig


zu 1:eek:k

zu 2: egal, was da drin steht, die schulordnung muss sich dem deutschen recht beugen, nicht das deutsche recht der schulordnung (steht so sinngemäß soger in jedem gesetzbuch ganz vorne drin)

zu 3: hör mal auf, hier zu drohen, niemand hat dich hier beleidigt, sonst bekommst du blaue augen, aber anders, als dir lieb ist, drihungen werden hier nicht toleriert!

zu 4: ob der lehrer gefilmt wurde, oder nicht, zufallsbilder sind zulässig, solange die im einzugsbereich gemacht werden, so ist zb ein bild von deinem haus, und vielleicht von dir auf der terasse, erlaubt, wenn es normal einsehbar ist! und wenn der lehrer sich im einzugsbereich der schüler, sprich, in derem zimmer aufhält, hat er pech, er müsste es direkt sagen, nicht erst nacher

zu 5: das wäre nichtmal abwegig, denn ein lehrer, der sich eben unrechtmäßig eigentum anderer personen aneignet, begeht diebstahl, strafbar gemäß deutschem recht, auch ein lehrer, oder gerade ein lehrer, darf keine straftat begehen!
 
1. danke

2. ein schüler hat sich an die schulordung zu halten, sonst gäbe es die nicht

3. haben sie mich im selben moment bedroht u ich sehe es als beleidigung blauäugig betitelt zu werden und als lügner hingestellt zu werden

4. wenn sie meinen

5. diebstahl, ok nur weil er ein tape gesperrt hat. man man man. wäre nichts schlimmes drauf würde sich derjenige der den thread eröffnet hat nicht aufregen. ich will schon gar nicht wissen was drauf ist.
 
pass mal auf

die schulordnung ist ein geduldiges stück papier, da kann ich alles draufschreiben, ist es aber nicht gesetzeskonform, ist es hinfällig, ende

da gibt es nichts dran zu reden, es ist so
denn wozu sonst gäbe es ein gesetz, wenn sich niemand dran halten müsste, vor allem öffentlich rechtliche einrichtungen

und blauäugig heisst leichtgläubig, nichts mit lügner oder so
und wenn ich hier die argumentation sehe (weil es da steht, ist es so) dann stimmt das leichtgläubig wirklich

ein schüler muss sich nichts gefallen lassen

ab dem zeitpunkt deiner geburt (und dabei darf man sich nun aussuchen, ob es die entbindung oder zeugung ist) gelten alle gesetze auch für das kind

und es ist scheißegal, was drauf ist, und wenn die da drauf verbal-orgien über die lehrer feiern, es ist privat und der lehrer hat es nicht zu nehmen und schon garnicht anzuschauen

und nun fahr ganz schnell deine angestaute agression runter, die aus dem nichts entstand, weil du ein wor nicht verstehst
 
wittis-web.de schrieb:
pass mal auf

die schulordnung ist ein geduldiges stück papier, da kann ich alles draufschreiben, ist es aber nicht gesetzeskonform, ist es hinfällig, ende

da gibt es nichts dran zu reden, es ist so
denn wozu sonst gäbe es ein gesetz, wenn sich niemand dran halten müsste, vor allem öffentlich rechtliche einrichtungen

und blauäugig heisst leichtgläubig, nichts mit lügner oder so
und wenn ich hier die argumentation sehe (weil es da steht, ist es so) dann stimmt das leichtgläubig wirklich

ein schüler muss sich nichts gefallen lassen

ab dem zeitpunkt deiner geburt (und dabei darf man sich nun aussuchen, ob es die entbindung oder zeugung ist) gelten alle gesetze auch für das kind

und es ist scheißegal, was drauf ist, und wenn die da drauf verbal-orgien über die lehrer feiern, es ist privat und der lehrer hat es nicht zu nehmen und schon garnicht anzuschauen

und nun fahr ganz schnell deine angestaute agression runter, die aus dem nichts entstand, weil du ein wor nicht verstehst


Pass mal auf, wie reden SIE mit mir? Bin ich IHR kind oder was????

Soviel zum Thema. oh man, man darf nichts posten, weil es ist ja UNWAHR 8daher der Lügner) und man ist BLAUÄUGIG. grml.

supppppperrrrr

*kotz*

Sie haben recht und ich hab meine Ruhe. und angestaunte aggresionen, lol, die hab ich nicht mal beim Eishockey, wenn sich der Schiri verpfeift, sowas kann ich mir nicht leisten *megalöl*
 
Hm Hm ...


tigerdevil ganz ruhig ...

ihr wolltet mir beide doch nur helfen ;)


Naja die Lehrer wurden ins unseren Zimmern gefilmt, also wird ihnen auch irgendwer aufgemacht haben ... so gesehen sind sie ja nicht wirklich ins Bild zufällig gelaufen ...

Mal sehen wie wir das machen ...
 
pass mal op men jong

hier in diesem forum ist das DU die normale form, ergo verwende auch ich diese ...

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Zeit, die Sie uns geopfert haben....
Wir wünschen ein frohes und besinnliches Wochenende